Gesundheitspolitik

ABDA begrüßt BGH-Urteil

Signal für Gesetzgeber

BERLIN (ks) | ABDA-Vize Mathias Arnold begrüßt das Urteil aus Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof stelle damit klar, dass weiterhin einheitliche Abgabepreise für rezeptpflichtige Arzneimittel in allen Apotheken gelten und stärke somit die Arzneimittelpreisver­ordnung. „Dies ist ein wichtiges Signal der Rechtsprechung im Hinblick auf das laufende Verfahren zum Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz.“ Mit diesem Gesetz müsse erreicht werden, die Gültigkeit bundeseinheitlicher Preise auch für ausländische Versender wiederherzustellen.

Arnold betonte, dass die Rx-Preisbindung zu den ordnungspolitischen Grundpfeilern des deutschen Gesundheitswesens gehöre. Sie sei wichtig, weil sie eine Übervorteilung der Patienten verhindere, die in Notsituationen weder auf „Schnäppchenjagd“ gehen sollten noch „abgezockt“ werden dürften. Feste Rx-Preise verhinderten auch einen destruktiven Preiswettbewerb unter konkurrierenden Apotheken, der letztlich zur Ausdünnung des Apothekennetzes führe. |

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