Gesundheitspolitik

Ein Apotheker muss immer da sein!

ABDA zur PTA-Reform

jb/eda | Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will den Beruf der Pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) aufwerten. Laut dem kürzlich vorgelegten Referentenentwurf für ein PTA-Reform­gesetz sollen PTA deutlich mehr Verantwortung in der Apotheke erhalten. So soll der Apotheken­leiter unter bestimmten Voraussetzungen teilweise oder ganz auf die Aufsicht der PTA verzichten können. Von diesem Vorschlag hält die ABDA nicht viel, wie sie in ihrer aktuellen Stellungnahme zu dem Entwurf deutlich macht. Dass PTA Rezepte künftig selbst abzeichnen dürfen sollen, ganz ohne sie einem Apotheker vorlegen zu müssen, lehnt die Standesvertretung ab. Mit Änderung der Apothekenbetriebsordnung im Jahr 2012 sei die Verantwortung des Apothekers in diversen Regelungsbereichen, insbesondere für die Abgabe von Arzneimitteln und die Information und Beratung, ausdrücklich hervorgehoben worden. Begrüßt wird hingegen die Beibehaltung der bisherigen Ausbildungsstruktur und die erstmalige Formulierung eines Berufsbildes. Eine Verlängerung der PTA-Ausbildung sei unverhältnismäßig und zwingende Gründe dafür seien nicht ersichtlich. Adexa und BVpta hatten direkt nach Bekanntwerden des Entwurfs kritisiert, dass in diesem Punkt die ABDA-Position übernommen wurde. Die Gewerkschaft und der Berufsverband kämpfen seit Jahren für eine Verlängerung der PTA-Ausbildung. Dass erstmals das Berufsbild der PTA mit den wichtigsten Tätigkeiten formuliert wird, die auf die Berufsausübung der PTA in der Apotheke fokussieren, findet die ABDA auch gut. Damit werde berücksichtigt, dass der weitaus größte Teil der PTA in Apotheken tätig ist. Gleichermaßen mache das BMG aber auch deutlich, dass PTA ihren Beruf auch anderswo ausüben können. Allerdings wird unter anderem bei den Tätigkeiten angeregt, den Punkt „Mitwirkung am Medikationsmanagement“ allgemeiner zu fassen und zu schreiben „Mitwirkung bei Maßnahmen, die die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessern“.

Ein großer Teil der ABDA-Stellungnahme dreht sich allerdings um die Pläne des BMG, den PTA unter bestimmten Voraussetzungen mehr Verantwortung zu übertragen und eine selbstständigere Ausübung pharmazeutischer Tätigkeiten zu gestatten. Man verkenne nicht die Bemühungen, bestimmte Voraussetzungen für die Übertragung erweiterter Kompetenzen zu definieren, heißt es. Aber die genannten Kriterien führten nicht zu einem fachlichen Kompetenzniveau, das eine kritische Überprüfung der Abgabe der Arzneimittel auf ärztliche Verschreibung durch einen Apotheker mit fünfjähriger Ausbildung, davon vier Jahre naturwissenschaftlicher Ausbildung an der Universität, entbehrlich macht. Die ABDA befürchtet offenbar, dass aus dem „Verzicht auf die Beaufsichtigung“ eine Vertretungsbefugnis für PTA abgeleitet werden könnte. Sie regt daher an, „um Missverständnissen vorzubeugen“ klarzustellen, dass trotz des Verzichts auf die Aufsicht über die PTA, den der Entwurf vorsieht, immer der Apothekenleiter oder ein ihn vertretender Apotheker bzw. eine gemäß § 2 Absatz 6 ApBetrO vertretungsberechtigte Person anwesend sein muss. |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.