Wirtschaft

Zur Rose will frisches Geld

Generalversammlung soll Kapitalerhöhung von bis zu 39 Mio. CHF zustimmen

ts | Die DocMorris-Mutter­gesellschaft Zur Rose ist weiter auf Expansionskurs. Auf der anstehenden Generalversammlung will sich der Schweizer Konzern das Okay der Aktionäre einholen, durch eine Kapitalerhöhung bis zu 39 Millionen Franken an frischem Geld generieren zu dürfen.

Nach mehreren Akquisitionen in den vergangenen Jahren und verschiedenen Finanzierungsrunden steht der Schweizer Zur Rose-Gruppe die nächste Kapitalmaßnahme bevor. Wie das Unternehmen in seiner Einladung zur Generalversammlung am 23. Mai mitteilt, will sich der Vorstand von den Aktionären die Zustimmung für eine Kapitalerhöhung im Volumen von bis zu 39,27 Millionen Franken einholen. Dazu sollen mehr als 1,3 Millionen Namens­aktien im Wert von je 30 Franken ausgegeben werden.

Akquisitionen geplant

Das Geld soll nach eigenen An­gaben für „Finanzierungen, Akquisitionen und andere Zwecke“ verwendet werden. Die Summe entspreche 15 Prozent des gegenwärtigen Aktienkapitals der Zur Rose Group AG und bewege sich damit im Rahmen vergleichbarer Unternehmen.

Die angepeilte Summe setze allerdings voraus, dass die General­versammlung – das Pendant zur deutschen Hauptversammlung – einer Nennwerterhöhung von derzeit 5,75 Franken auf 30 Franken pro Aktie zustimme. Sollte die Generalversammlung die Nennwerterhöhung ablehnen oder der Verwaltungsrat den Antrag auf Nennwerterhöhung zurückziehen, entsprächen die 1,3 Millionen neuen Aktien einem bedingten Aktienkapital von höchstens 7,5 Millionen Franken.

Die Nennwerterhöhung der Aktien wiederum ist für den Fall vorge­sehen, dass eine geplante Steuer­reform in der Schweiz und die Stärkung der Schweizer Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) umgesetzt werden, über die die Schweizer am 19. Mai 2019 abstimmen. In dem Zusammenhang ist geplant, dass jährliche Dividendenausschüttungen künftig nur mehr zu 50 Prozent aus verrechnungssteuer- und einkommenssteuerfreien Kapitaleinlagereserven gespeist werden dürfen. Die übrigen 50 Prozent müssen demnach aus Gewinnreserven stammen.

Darauf will das Unternehmen reagieren, indem durch die Nennwerterhöhung bestehende Kapitalreserven teilweise in Aktien umgewandelt werden. Es handelt sich also um eine Kapitalerhöhung ohne Ausgabe von neuen Aktien. Später soll das Kapital dann durch schrittweise Nennwertrückzahlungen an die Aktionäre sukzes­sive wieder abgesenkt werden. Damit will Zur Rose erreichen, auch nach Inkrafttreten der geplanten Reform steuerfreie Dividenden ausschütten zu können.

Aktien für die Mitarbeiter

Nicht zuletzt möchte die Gesellschaft die Mitarbeiter mit Aktien an der Entwicklung des Unter­nehmens teilhaben lassen. Wie aus der Einladung zur General­versammlung hervorgeht, soll dazu das bedingte Aktienkapital für Mit­arbeiterbeteiligungsprogramme um 176.643 Namensaktien auf künftig 200.000 Aktien erhöht werden. Sofern die Generalversammlung der Nennwerterhöhung der Aktien zustimmt, entspräche dies einem bedingten Aktienkapital von bis zu sechs Millionen Franken, andernfalls wären es laut Zur Rose 1,15 Millionen Franken. |

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