Gesundheitspolitik

DocMorris-Automat bleibt verboten

BERLIN (ks) | Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat am 4. April den DocMorris-Arzneimittelabgabeautomaten samt Videoberatungsterminal in Hüffenhardt vor Ort in Augenschein genommen, im dortigen Feuerwehrgeräteschuppen ver­handelt – und im Anschluss sein Urteil gefällt: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat DocMorris vor gut zwei Jahren zu Recht untersagt, apothekenpflichtige Arzneimittel über diesen Automaten in den Verkehr zu bringen (Az.: 3 K 5393/17). DocMorris hatte gegen diese Schließungsverfügung geklagt. Doch der Argumentation des Unternehmens, bei der Abgabe der Medikamente mittels Video­chat handele es sich um eine Art des Versandhandels, die von seiner niederländischen Versand­handelserlaubnis gedeckt sei, folgten die Verwaltungsrichter nicht. Die Gründe der Entscheidung liegen allerdings noch nicht vor. Auch rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

Diese Woche wird Hüffenhardt erneut die Justiz beschäftigen: Am 10. April findet vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe die Berufungsverhandlung in den Verfahren statt, die verschiedene Apotheker sowie der Landesapothekerverband Baden-Württemberg gegen DocMorris wegen des Arzneimittelautomaten angestrengt hatten. |

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