Gesundheitspolitik

Regierung prüft Importförderklausel

BERLIN (ks) | Die Bundesregierung will den Vorschlag der Länder, die Importförderklausel im Sozialgesetzbuch V zu streichen, prüfen. Das geht aus ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) hervor.

Tatsächlich sah der GSAV-Entwurf in einem früheren Stadium schon einmal eine solche Streichung vor. Dann beschloss das Kabinett aber eine Fassung, die eine neue, differenzierte Preisabstands­klausel vorsieht. Die Länder machen bereits seit Langem gegen die Förderklausel mobil – bislang erfolglos.

Auf Ablehnung stoßen hingegen andere Forderungen der Länder zum GSAV – etwa die, für Rabattverträge eine Mehrfachgabe und die Berücksichtigung europäischer Produktionsstätten vorzuschreiben. Dies sei vergaberechtlich nicht möglich, sagt die Regierung. Ebenso lehnt sie das Veto der Länder ab, den Vertriebsweg für Hämophilie-Arzneimittel über Apotheken zu öffnen. |

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