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DocMorris kämpft weiter

Berufung im Fall Hüffenhardt

ks/ral | DocMorris will sich in Punkto Arzneimittel-Abgabeautomat nicht geschlagen geben. Nachdem im Fall Hüffenhardt gegen die Versandapotheke entschieden wurde, hat sie nun Berufung beim OLG Karlsruhe eingelegt.
Foto: DAZ/diz

Seit bald einem Jahr ist das Landgericht Mosbach mit dem Fall Hüffenhardt befasst: DocMorris’ Versuch im April vergangenen Jahres, die apothekenlose Gemeinde in Baden-Württemberg mit einem Arzneimittel-Abgabeautomaten inklusive Videoberatung zu beglücken, sorgte bekanntlich umgehend für juristische Auseinandersetzungen. Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) und verschiedene Apotheker waren zivilrechtlich gegen DocMorris vorgegangen. Sie machten wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend, zunächst erfolgreich im Eilverfahren, später auch im Hauptsacheverfahren. Kurz vor Weihnachten fiel das erste Urteil: Das Landgericht Mosbach gab der Klage des LAV gegen DocMorris statt.

Vergangene Woche ergingen dann fünf weitere Urteile – ebenfalls zugunsten der jeweiligen Klägerinnen und Kläger.

Nun hat der Versender gegen das Urteil vom 21. Dezember 2017 Rechtsmittel eingelegt. Ein Sprecher des LAV bestätigte, dass Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt wurde. Überraschend ist dies nicht. DocMorris scheut bekanntlich keinen Rechtsstreit. |

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