DAZ aktuell

Ärztin siegt gegen Jameda

Arzt-Profil wird gelöscht

dpa/ks/ral | Eine Kölner Hautärztin hat vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich gegen das Ärztebewertungsportal Jameda geklagt. Es muss die Daten der Dermatologin komplett aus seinem Verzeichnis löschen.
Foto: Imago

Hintergrund für die Klage war das Jameda-Geschäftsmodell für zahlende und nicht-zahlende Ärzte. Die Klägerin sah sich als Nichtzahlerin gegenüber zahlenden Kunden benachteiligt. Im Jameda-Portal wird sie als solche gegen ihren Willen ohne Bild mit ihrem akademischen Grad, ihrem Namen, ihrer Fachrichtung und ihrer Praxisanschrift geführt. Bei Abruf ihres Profils erscheinen unter der Rubrik „Hautärzte (Dermatologen) (mit Bild) in der Umgebung“ weitere (zahlende) Ärzte mit demselben Fachbereich und mit einer Praxis in der Umgebung der Praxis der Klägerin. Auch ihre Bewertungen werden angezeigt. Demgegenüber blendet Jameda bei Ärzten, die sich bei dem Bewertungsportal kostenpflichtig registriert und ein „Premium-Paket“ gebucht haben, deren Konkurrenz aus. Die Ärztin verlangte mit ihrer Klage die vollständige Löschung ihres Eintrags und ihrer sämtlichen Daten in www.jameda.de. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen, und auch die Berufung der Klägerin blieb ohne Erfolg. Doch die Revision vor dem BGH ging nun zugunsten der Klägerin aus. Mit ihrer Geschäftspraxis verlasse die Beklagte ihre Stellung als „neutraler“ Informationsvermittler, so die Begründung. |

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