DAZ aktuell

Hilfstaxe: Neue Preise zum 1. Januar

Anlagen 1 und 2 werden aktualisiert

BERLIN (tmb) | Nach jahrelangem Warten auf die längst überfällige Anpassung treten zum 1. Januar 2019 neue marktgerechte Preise für die Taxierung von Stoffen und Gefäßen gemäß der Hilfstaxe in Kraft. Dann erhalten die Apotheken für Rezepturarzneimittel die Preise, die ihnen im Sinne der geltenden Regeln zustehen. Apothekenleiter sollten darauf achten, dass ihre Software die neuen Preise zum Jahreswechsel berücksichtigt.
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Endlich wurden die Preise der Hilfstaxe für Stoffe und Gefäße aktualisiert.

Nach Angaben der ABDA werden die Preise für Stoffe und Gefäße gemäß den Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe zum 1. Januar 2019 an die tatsächliche Marktsituation angepasst. Mittlerweile hätten die tatsächlichen Einkaufs­preise zum Teil erheblich über den Abrechnungspreisen gelegen. Außerdem seien unüblich gewordene Stoffe und Gefäße aus der Hilfstaxe entfernt und neue Positionen eingeführt worden. Darauf hätten sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung in einer Ergänzungsvereinbarung zur Hilfstaxe geeinigt. Die Mitgliederversammlung des DAV habe dies am 12. Dezember zustimmend zur Kenntnis genommen. Thomas Dittrich, Mitglied im geschäftsführenden DAV-Vorstand, äußerte sich in einer Mitteilung der ABDA zufrieden über die neuen Preise. Endlich würden wieder marktgerechte Preise für die Ausgangsstoffe abgebildet. Das Herstellen von Rezepturarzneimitteln sei zwar eine Gemeinwohlaufgabe, „aber auch hier müssen Kosten gedeckt werden“, erklärte Dittrich.

Langes Warten auf die Anpassung

Die Anpassung hat eine lange Vorgeschichte. Die 1998 abgeschlossene Vereinbarung zur Hilfstaxe sieht vor, dass die Preise jeweils zum Jahresbeginn angepasst werden, aber dies hat seit vielen Jahren nicht stattgefunden. Dies führte zunehmend zu Einbußen bei Rezepturarzneimitteln. Daraufhin hat der DAV die Anlagen 1 und 2 zur Hilfstaxe Ende Juni zum 30. September 2018 gekündigt. Später hatten sich die Vertragspartner auf eine ­befristete Fortgeltung bis zum Jahresende geeinigt. Nun wurden gerade noch rechtzeitig neue Preise vereinbart. Diese Entwicklung ist unabhängig von der Preisbildung für Zytosta­tika gemäß Anlage 3 der Hilfstaxe zu betrachten.

Umsetzung im Apothekenalltag

Bei Ausgangsstoffen pflanzlicher Herkunft wie Ölen und Tinkturen sowie bei zusammengesetzten Grundlagen für Externa sind die Preisunterschiede oft beträchtlich, was die Dringlichkeit der Anpassung verdeutlicht. Die ABDA nennt mit Salicylsäure ein eher moderates Beispiel. Hier steige der Preis für 100 Gramm von bisher 4,20 Euro auf 5,06 Euro. Die neuen Preise wurden als realistische Marktpreise ermittelt. Die zum Teil großen Abweichungen zu den bisherigen Preisen der Hilfstaxe zeigen, welche Einbußen die Apotheken über lange Zeit hinnehmen mussten. Weitere Änderungen ergeben sich durch das Entfernen einiger unüblich gewordener Stoffe und Grundlagen. Zugleich werden einige Stoffe neu aufgenommen, die nun den Regularien der Hilfstaxe unterworfen sind.

Die Mitteilungen der ABDA enthalten keine Angaben darüber, ob die Vertragspartner die ursprünglich vorgesehene jährliche Anpassung durch eine technische Kommission künftig einhalten wollen. |

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