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ZL: Untersuchung von Trinkwasser

Ab 2019 bietet das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL) eine Prüfung von Trinkwasser an. Möglich ist sowohl die Testung des Trinkwassers in der Apotheke als auch die Durchführung für Apothekenkunden. Neben orientierenden Untersuchungen führt das ZL auch behördlich gültige Untersuchungen gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) durch.

Prüfparameter

Das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker ist als Prüflabor für mikrobiologische Parameter gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert und durch die entsprechenden Behörden gelistet [1]. Die Prüfparameter umfassen Legionellen, Koloniezahl bei 22 °C und 36 °C, E. coli/Coliforme Keime, Enterokokken, Pseudomonas aeruginosa.

Wenn Unsicherheiten zur Qualität des in der Apotheke eingesetzten Trinkwassers bestehen, kann eine orientierende Prüfung im ZL durchgeführt werden, beispielsweise beim Einsatz des Trinkwassers zur Zubereitung von Trockensäften. Ebenso ist die Einsendung von Mustern von Apotheken­kunden möglich. Hierzu können im Apothekenbedarf geeignete sterile Flaschen bezogen werden. Die Wasser­proben können durch die Apotheke oder den Kunden entnommen und per Übernachtversand zur Untersuchung und Bewertung ins ZL gesendet werden. Doch bevor eine Trinkwasser­untersuchung innerhalb des Hauses durchgeführt wird, sind zwei wichtige Fragen zu klären: Welche Art von Wasser möchte ich untersuchen? Kaltwasser und/oder Warmwasser und wofür möchte ich eine repräsentative Probe: für das Leitungssystem oder für eine bestimmte Abnahmestelle wie die Armatur des Waschbeckens? Je nach Fragestellung unterscheiden sich sowohl die Probenahme als auch die Prüfparameter [2].

Zusätzlich ist im ZL je nach Apothekenstandort eine behördlich anerkannte Trinkwasseruntersuchung ­gemäß TrinkwV möglich. Sollten Sie eine solche Auflage erhalten haben, können Sie unter den unten stehenden Kontaktdaten eine Anfrage an das ZL stellen.

Info, Beratung und Kontakt zum ZL: Tel. (0 61 96) 9 37- 5 50 und info@zentrallabor.com.

[1] Zulassung und Listung von Trinkwasseruntersuchungsstellen https://rp-giessen.hessen.de/soziales/hlpug/zulassung-und-listung-von-trinkwasseruntersuchungsstellen Stand: 13.12.2018

[2] I.Feuerpfeil, K. Botzenhart, Hygienisch-mikrobiologische Wasseruntersuchung in der Praxis, Kap. 2.4,. 1. Aufl., Wiley-VCH Verlag, 2008

Rheinland-Pfalz

Aufforderung zur Anmeldung zur PKA-Prüfung im Sommer 2019

Es wird gebeten, die Anmeldung zur Prüfung der Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten im Sommer 2019 bis spätestens Freitag, 08.03.2019, um 15:30 Uhr schriftlich vorzunehmen.

Verspätet eingehende Anmeldungen können zu einer Nichtzulassung mit allen sich daraus ergebenden Nach­teilen führen.

Die Anmeldung soll auf dem Anmeldeformular der Landesapotheker­kammer, das auf www.lak-rlp.de im Bereich Downloads → Ausbildung verfügbar ist, durch die Auszubildenden selbst erfolgen.

Die Apothekenleiter werden gebeten, die Auszubildenden schon jetzt auf diese Anmeldefrist hinzuweisen.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als 2 Monate nach dem Prüfungstermin endet. Der Termin für die schriftliche Prüfung ist voraussichtlich Mai/Juni 2019.

Der Anmeldung zur Prüfung sind beizufügen:

1. Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung (soweit ein Zwischenprüfungszeugnis nicht vorhanden ist, wird um Begründung gebeten, warum an der Zwischenprüfung nicht teilgenommen wurde);

2. das vorgeschriebene Berichtsheft (Ausbildungsnachweis), geführt bis zur Anmeldung (auch bei Wieder­holern);

3. das letzte Zeugnis der zuletzt besuchten Berufsschule (wurde keine Berufsschule besucht, dann das Zeugnis der zuletzt besuchten sonstigen Schule);

4. Bescheinigung über die Teilnahme an einem Ersthelferkurs gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege;

5. gegebenenfalls weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise;

6. tabellarischer Lebenslauf, aus dem sich insbesondere auch der genaue Beginn der Ausbildungszeit, die Lehrapotheke und der Ausbilder ergeben;

7. Angabe, ob es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt und falls ja, vor welcher Prüfungskommission die vorherige Prüfung abgelegt wurde.

Die unter 1 bis 7 aufgeführten Unterlagen sollen in einem außen mit dem Namen der Auszubildenden beschrifteten Hefter eingereicht werden. Die Vorlage des Ausbildungsvertrages und des Zeugnisses des Ausbilders ist nicht erforderlich.

Die Prüflinge aus der Berufsschule Ludwigshafen senden ihre Anmeldung an: Berufsbildende Schule Wirtschaft 2, Sigrid Ruhnke-Schüßler, Bismarckstr. 39, 67059 Ludwigshafen

aus Kaiserslautern an: Stefan Littek, Hildegardis-Apotheke, Hilgardring 56-58, 67657 Kaiserslautern

aus Mainz an: Martin Grigat, Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz, Am Gautor 15, 55131 Mainz

aus dem Bereich Koblenz an: Michael Möller, Hunsrück-Apotheke, Bingener Str. 23 a, 55469 Simmern (Hunsrück)

aus dem Bereich Wissen an: Isabel Christmann, Raiffeisen-Apotheke, Lindenallee 15, 57577 Hamm/Sieg

aus dem Bereich Trier an: Kerstin Iversen, Stern-Apotheke, Bahnhofstr. 32, 54329 Konz

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