DAZ aktuell

Substitution ohne Rücksprache?

Folgen eines No-Deal-Brexit

hb/ral | Die britische Regierung will die Apotheker des Landes auf den „Ernstfall“ nach dem Brexit vorbereiten und gesteht ihnen dazu mehr Kompetenzen zu. Im Falle eines No-Deal-Brexits sollen sie Arzneimittel auch ohne Rücksprache mit dem Arzt substituieren dürfen.
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Das britische Gesundheitsministerium schlägt eine Änderung des Arzneimittelgesetzes (Human Medicines Regulation 2012) vor, mit der Apotheker ermächtigt werden sollen, im Falle von schwerwiegenden Lieferengpässen bei Arzneimitteln, alternativ andere Präparate abzugeben, und zwar ohne vorher den Arzt deswegen zu kontaktieren. Die Kompetenz soll durch die Einführung eines „serious shortage protocol“ (Protokoll für schwerwiegende Mängel) legitimiert werden, das in solchen Fällen vom Ministerium herausgegeben werden kann. In dem Protokoll soll eindeutig ausgewiesen sein, welche alternativen Medikamente abgegeben werden dürfen und an welche Patienten. Nach dem Vorschlag sollen hierfür vier Möglichkeiten infrage kommen: die Abgabe einer geringeren Menge, eines therapeutischen oder ­generischen Äquivalentes oder einer alternativen Darreichungsform.

Die geplante Neuregelung gehört zu den Vorschlägen, die das Pharmaceutical Services Negotiating Committee (PSNC), die Interessenvertretung der in den National Health Service (NHS) eingebundenen Apotheken, für den Fall eines chaotischen Brexits gemacht hat. |

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