DAZ aktuell

Neue Regeln für die Studienplatzvergabe

Entwurf der Kultusministerkonferenz der Bundesländer (KMK)

bro/ral | Die Kultusminister der Länder haben einen Entwurf vorgelegt, wie sie den Hochschulzugang in den Fächern Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie neu regeln wollen. Unter anderem soll die Wartezeitquote wegfallen.

Eigentlich hat sich das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr nur über die Vergabe von Studienplätzen in der Humanmedizin beschwert. Die Kultusministerkonferenz der Bundesländer (KMK) schlägt in einem Entwurf zur Reform der Studienplatzvergabe nun jedoch eine vollumfassende Änderung aller Zugangsregeln für die Fächer Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie vor. Konkret geht es um diese Änderungen am Zentralen Zulassungsverfahren:

  • Für bis zu zwei Zehntel der zur Verfügung stehenden Studienplätze soll es „Vorabquoten“ geben. Das kann z. B. eine Quote für beruflich Qualifizierte ohne Abitur sein.
  • Die Wartezeitquote wird abgeschafft.
  • Die sogenannte Abiturbestenquote soll von 20 auf 30 Prozent steigen.
  • Neu eingeführt werden soll eine „zusätzliche Eignungsquote“, die einen Anteil von zehn Prozent bekommen soll. Mit dieser Quote sollen Bewerber schulnotenunabhängig ausgewählt werden. Zur Konkretisierung heißt es: „Um den besonderen Belangen von Altwartenden Rechnung zu tragen, wird bei Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin in dieser Quote für einen Zeitraum von zwei Jahren und mit abnehmendem Gewicht die Zeit seit Erwerb der für den gewählten Studiengang einschlägigen Hochschulzugangs­berechtigung (Wartezeit) ergänzend neben anderen Auswahlkriterien berücksichtigt.“
  • Den größten Anteil sollen nach wie vor die Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) ausmachen (60%). Hierfür hat die KMK einen Katalog schulnotenabhängiger und schulnotenunabhängiger Kriterien festgelegt.
  • Für die Pharmazie soll es eine bestimmte Regelung für die Übergangsphase geben. Dazu heißt es im Entwurf der KMK: „Vor dem Hintergrund, dass für diesen Studiengang kein abschließend validierter Studien­eignungstest vorliegt, können die Länder bestimmte Ausnahmen in Bezug auf die Vergabe im AdH beziehungsweise in der zusätzlichen Eignungsquote regeln.“

Die neuen Regeln sollen frühestens zum Sommersemester 2020 angewendet werden. Das Internetportal, in dem sich die Interessenten nach den neuen Regeln bewerben können, soll daher bis Mitte Januar 2020 online gehen. |

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