Foto: DAZ/Sket

Retaxfall des Monats

Retaxfalle BtM-Rezept

Jede Verordnungszeile braucht eine Anweisung

DAP | Bei Verordnungen von Betäubungsmitteln (BtM) ist der Arzt verpflichtet, eine Gebrauchsanweisung bzw. einen Hinweis auf eine vorliegende schriftliche Anweisung für jedes verordnete Betäubungsmittel anzugeben. Für Apotheken ein wichtiges Detail bei der Rezept­kontrolle: Wird ein BtM-Rezept ohne eine angegebene oder ergänzte Anweisung abgerechnet, kann es zu einer Vollabsetzung kommen, wie der folgende Retaxfall zeigt.

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