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Geschäftsabschluss und Wahlen

Bericht über die Landesausschusssitzung Bayerische Apothekerversorgung am 19. Oktober 2018

Die Sitzung des Landesausschusses für das Geschäftsjahr 2018 fand am 19. Oktober 2018 in München statt. Wesentliche Tagesordnungspunkte waren:

  • 1. Geschäftsergebnisse und Jahres­abschluss 2017

Das Geschäftsjahr 2017 zeichnete sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 durch folgende Zahlen aus (s. Tabelle).


Tab. 1: Geschäftsjahr 2017 zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017
Anwartschaftsberechtigte
29.552 Personen
aktive Mitglieder
26.329 Personen
Versorgungsempfänger
12.043 Personen
Versorgungsaufwand insgesamt
256,5 Mio. Euro
Beitragseinnahmen
225,5 Mio. Euro
Kapitalanlagen (Buchwerte)
8339,4 Mio. Euro
Kapitalerträge
330,9 Mio. Euro
Durchschnittsverzinsung (GdV)
3,82%
Versicherungstechn. Rückstellung
8434,3 Mio. Euro
Bilanzsumme
8491,0 Mio. Euro
Gesamtkostensatz
1,85%

Der Landesausschuss stimmte dem von der Bayerischen Versorgungskammer als Geschäftsführungsorgan aufgestellten und mit dem uneingeschränkten Testat der PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft versehenen Jahresabschluss 2017 zu und schloss sich dem Lagebericht an. Der Geschäftsführung wurde Entlastung ­erteilt.

Der Geschäftsbericht 2017 steht auf der Homepage des Versorgungswerks (www.bapv.de) unter der Rubrik „BApV im Überblick/Geschäftsdaten“ zur Verfügung. Auf Anforderung erhalten die Mitglieder weiterhin ein Druckexemplar des Geschäftsberichts.

  • 2. Dynamisierung 2019

Der Landesausschuss hat beschlossen, die Anwartschaften, die im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2014 erworben wurden, sowie die Rentenpunkte, die im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2018 erworben wurden, und denen ein Rechnungszins von 2,5% zugrunde liegt, um 0,75% zu erhöhen.

Von weiteren Dynamisierungen hat der Landesausschuss abgesehen.

  • 3. Satzungs­änderung

Der Rentenbemessungsfaktor wurde vom Landesausschuss für das Jahr 2019 durch die Änderungssatzung auf – wie bisher – 1,0000 festgesetzt. Damit entspricht bei Ruhegeldeinweisung im Jahr 2019 ein im Finanzierungssystem seit 1. Januar 2015 erworbener Rentenpunkt einer Euro-Anwartschaft in Höhe von 1 Euro.

Des Weiteren hat der Landesausschuss eine Verbesserung der Absicherung bei Berufsunfähigkeit durch Verlängerung des Zurechnungszeitraums und die dadurch erreichte Erhöhung des Zuschlags zum Ruhegeld, eine Anpassung der Bewertungsprozentsätze und Faktoren in den Tabellen 1 bis 4 der Satzung sowie weitere redaktionelle Änderungen beschlossen.

Die Aufsichtsbehörde muss die Satzungsänderung noch genehmigen. Die Neuerungen sollen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Abweichend davon treten die Regelungen, die die Verlängerung des Zurechnungszeitraums bei Berufsunfähigkeit betreffen, erst zum 1. Januar 2020 in Kraft.

  • 4. Wirtschaftsplanung

Der Landesausschuss billigte die von der Geschäftsführung aufgestellte Wirtschaftsplanung 2019.

  • 5. Versicherungsmathematisches Gutachten

Der Landesausschuss hat zum zweiten Mal nach 2014 das umfassende ver­sicherungsmathematische Gutachten, das der Verantwortliche Aktuar mindestens zum Abschlussstichtag eines jeden fünften Geschäftsjahres zu erstellen hat, zur Kenntnis genommen. Das umfassende versicherungsmathematische Gutachten hat die langfris­tige Entwicklung des Versorgungswerks im Blickwinkel.

  • 6. Ende der Amtsperiode

Die Amtsperiode des Landesausschusses läuft Ende des Jahres 2018 aus; die Neuberufung des Gremiums für die Amtsperiode 2019 bis 2022 wird derzeit vorbereitet.

  • 7. Vertretung im Kammerrat

Der Kammerrat der Bayerischen Versorgungskammer besteht aus 17 Vertretern aller von der Bayerischen Versorgungskammer verwalteten Versorgungseinrichtungen, darunter auch ein Vertreter der Bayerischen Apothekerversorgung. In gemeinsamen Geschäftsführungsangelegenheiten der Versorgungseinrichtungen wirkt der Kammerrat ebenso beratend mit, wie bei der Bestellung der Mitglieder des Vorstandes und der Bereichsleiter. Für die neue Amtsperiode 8. März 2019 bis 7. März 2025 wählte der Landesausschuss Johannes Metzger als ordentliches Mitglied sowie Dr. Andreas Kiefer als 1. Stellvertreter und Dr. Günther Hanke als 2. Stellvertreter.

  • 8. Versorgungswerk im Internet und Kontaktaufnahme

Die Homepage des Versorgungswerks erreichen Sie unter der Internetseite www.bapv.de. E-Mails können Sie an die Adresse bapv@versorgungskammer.de richten.

Telefonisch erreichen Sie Ihr Versorgungswerk unter (089) 9235-7100, die Fax-Nr. lautet (089) 9235-7041.

Die Postanschrift des Versorgungswerks ist:

Bayerische Apothekerversorgung, Postfach 81 01 09, 81901 München |

Quelle: Bayerische Apothekerversorgung/Bayerische Versorgungskammer

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