Rx-Versandverbot

Preisbindung ins Sozialrecht

Gesundheitsschutz selbst regeln

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Würden die Preisregelungen für Arzneimittel aus dem Arzneimittelrecht in das Sozialrecht transplantiert werden, wären sie damit weitgehend ­außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Europäischen Union. Denn nach Art. 151, 163 AEUV obliegt die sozial- und gesundheitspolitische Verantwortung den EU-Mitgliedstaaten selbst. Gesetzliche Krankenkassen (und auch private Kassen sowie Selbstzahler) müssten im Konkreten verpflichtet werden, den einheitlichen Apothekenabgabepreis für verschreibungspflichtige Arzneimittel zu gewährleisten und keine abweichenden Preisvereinbarungen abzuschließen (DAZ 2016, Nr. 43, S. 27).

Eine Preisbindungsklausel im Sozialgesetzbuch (SGB) wird von einigen Experten dagegen auch kritisch gesehen: Schließlich bestehe das Risiko, dass die Zulässigkeit einer solchen Regelung auch im SGB zweifelhaft ist, „denn auch Maßnahmen des Sozialrechts sind am EU-Recht zu messen“, heißt es. |

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