Rx-Versandverbot

Neuartige Festzuschläge

Fondsfinanziertes Honorar

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Denkbar wäre auch, das Apothekenhonorar grundlegend zu reformieren und die Leistungsträger in einen Fonds zahlen zu lassen, der wiederum mit den Apotheken abrechnet. Dies sichert die Gleichpreisigkeit der Arzneimittel und ermöglicht dennoch differenzierte Honorierungen für Apotheken, ohne dabei Fehlanreize zu setzen. So kann beispielsweise eine Strukturkomponente finanziert werden. In der einfachsten Form wäre dies ein einheitlicher Sicherstellungsbetrag für alle Apotheken. Bei differenzierten Formen kann ein Betrag für eine bestimmte Region festgesetzt werden. Als weitere Verfeinerung kann der Festzuschlag pro Arzneimittel von der Versorgungsform abhängig gemacht werden (DAZ 2018, Nr. 17, S. 56).

In diesem Zusammenhang und vor dem Hintergrund weitgehender Deregulierungsbestrebungen von Politik und Wirtschaft wird auch häufig von der Schaffung einer „Kassenapothekerlichen Vereinigung“ gesprochen. Für den Fall, dass der einheitliche Abgabepreis für verschreibungspflichtige Arzneimittel doch fallen könnte und stattdessen beispielsweise ein von den Versendern favorisiertes Höchstpreismodell tritt, hätte der Berufsstand damit aber ein Konstrukt, mit dem die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch (Vertrags-)Apotheken auf wirtschaftlich gesicherten Füßen stehen könnte. (DAZ 2016, Nr. 29, S. 20) |

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