DAZ aktuell

Stationsapotheker werden geprüft

TSVG-Entwurf im Bundesrat

ks/ral | Am 23. November befasst sich der Bundesrat erstmals mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Zu den für Apotheken wichtigen Themen gehören neben Anregungen zum E-Rezept auch die Impfstoffversorgung – und die Stationsapotheker.
Foto: imago/Becker&Bredel

Stationsapotheker waren bislang kein Thema im TSVG-Entwurf. Sie sollten es aus Sicht des Gesundheitsausschusses des Bundesrates aber werden. Dieser hat sich bereits eingehend mit dem Entwurf befasst und Empfehlungen für die Stellungnahme der Länderkammer ausgesprochen. So soll aus seiner Sicht im weiteren Gesetzgebungsverfahren um die Prüfung von zwei Punkten gebeten werden. Dabei handelt es sich um exakt die Bitten, die der niedersächsische Landtag kürzlich beschlossen hat:

  • Lässt sich der Einsatz von Stationsapothekern im Krankenhaus als Qualitätskriterium zur Stärkung der Patientensicherheit im Rahmen der Arzneimitteltherapie verankern?
  • Gibt es die Möglichkeit der Refinanzierung des Einsatzes von Stationsapothekern im Krankenhaus als Teil der Krankenhausleistung im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes im Sozial­gesetzbuch V oder einer anderen Rechtsvorschrift?

In der Begründung der Ausschussempfehlungen heißt es, die Einführung von Stationsapothekern sei „ein wichtiger Beitrag für mehr Arzneimitteltherapiesicherheit und damit auch für ein Mehr an Patientensicherheit. |

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