DAZ aktuell

Spahn will digitales Rezept bis 2020

Ministerium arbeitet an Referentenentwurf für eine Novelle des Arzneimittelgesetzes

BERLIN (ks) | Im Bundesgesundheitsministerium (BMG) laufen die Vorbereitungen für eine Novelle des Arzneimittelgesetzes. Unter anderem soll damit dem E-Rezept der Weg geebnet werden, das spätestens 2020 kommen soll. Darüber hinaus plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Heilpraktikern die erlaubnisfreie Herstellung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten.

Ärzte dürfen bereits per Videosprechstunde Patienten beraten. Jetzt soll auch das E-Rezept nicht mehr lange auf sich warten lassen. In den vergangenen Monaten haben sich bereits ­Pilotprojekte in Stellung gebracht. So planen die baden-württembergischen Apotheker mit finanzieller Unterstützung der Landesregierung ein regional begrenztes Projekt, das im kommenden Jahr starten soll. Auch die Techniker Krankenkasse teilte kürzlich mit, kurz vor der Umsetzung eines lokalen Projektes in einem Hamburger Stadtteil zu stehen.

Auch die Länder wollen eine zeitnahe Regelung

Vergangene Woche sprach sich dann der Gesundheitsausschuss des Bundesrats dafür aus, „zeitnah“ gesetzliche Regelungen zur digitalen Rezeptvorgabe auf den Weg zu bringen. Er empfiehlt dem Plenum der Länderkammer, in seiner Stellungnahme zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eine entsprechende Bitte an die Bundesregierung zu richten. Schließlich sieht der Gesetzentwurf die Möglichkeit vor, fernmedizinische Behandlungen anzubieten – und das unterstützt der Länderausschuss. Doch um für die Versicherten dauerhaft einen Nutzen aus solchen Angeboten zu erzielen, bedürfe es zusätzlich der Möglichkeit der digitalen Rezeptvergabe auch ohne Arztbesuch.

Noch ehe der Bundesrat am 23. November über die Empfehlung des Fachausschusses einen Beschluss fasst, ist nun Minister Spahn vorgeprescht: „Erst das elektronische Rezept macht Telemedizin zu einem Erfolgsprojekt“, sagte er der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) vom Dienstag. Deswegen schaffe er nun den Rahmen, damit Patienten künftig auch dann Medikamente verschrieben werden könnten, wenn sie nur eine Videosprechstunde besuchten.

Laut FAZ will Spahn die Selbstverwaltung verpflichten, Regeln zu vereinbaren, damit Rezepte auch ausschließlich in elektronischer Form eingesetzt werden können. Nach Inkrafttreten der AMG-Novelle soll sie dafür sieben Monate Zeit haben. Zugleich soll das erst 2016 im Arzneimittelgesetz verankerte Verbot aufgehoben werden, nach dem Apotheker im Grundsatz keine Verordnungen beliefern dürfen, die „offenkundig“ ohne vorherigen Arzt-Patienten-Kontakt ausgestellt wurden („Lex DrEd“). Technische Details der Speicherung des E-Rezepts und des Zugriffs per Karte und/oder per Handy-App sollen Kassen, Ärzte und Apotheker laut FAZ untereinander ausmachen.

Heilpraktiker im Visier

Im Rahmen der geplanten AMG-Novelle plant das BMG zudem, Therapien von Heilpraktikern zu beschränken. Derzeit braucht „eine Person, die Arzt ist oder sonst zur Ausübung der Heilkunde bei Menschen befugt ist“, keine Herstellungserlaubnis, „soweit die Arzneimittel unter ihrer unmittelbaren fachlichen Verantwortung zum Zwecke der persönlichen Anwendung bei einem bestimmten Patienten hergestellt werden“. Ausnahmen gibt es, wenn es um Arzneimittel für neuartige Therapien und xenogene Arzneimittel geht sowie bei Arzneimitteln, die zur klinischen Prüfung bestimmt sind. Das soll sich ändern: Die erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch Personen, die nicht Arzt sind, soll auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel beschränkt werden, bestätigte das BMG gegenüber der DAZ.

Hintergrund sind nicht zuletzt drei Todesfälle von Krebspatienten im Jahr 2016, die sich bei einem Heilpraktiker in Brüggen-Bracht behandeln ließen. Als mögliche Todesursache wird die Infusion eines Arzneimittels mit dem Stoff 3-Bromopyruvat (3-BP) diskutiert. Dieses befand sich zu dieser Zeit in einer experimentellen Phase der Entwicklung und wurde vom Heilpraktiker selbst hergestellt. Arzneimittel, die Stoffe mit nicht allgemein bekannten Wirkungen enthalten, sind nach dem AMG verschreibungspflichtig – damit war ihm die erlaubnisfreie Herstellung gestattet. Solche Vorkommnisse soll die Neuregelung künftig vermeiden. Die Beschränkung soll laut BMG auch für nicht-homöopathische Eigenblutzubereitungen gelten.

Ein Dorn im Auge jener, die für Arzneimittelsicherheit stehen, sind zudem Frischzellenbehandlungen: Die aus Lämmern und Kälbern gewonnenen Frischzellen sollen verjüngen und gegen verschiedene Krankheiten helfen. In fast allen Ländern ist diese nicht anerkannte Therapie verboten, in Deutschland bislang nicht. Das will das Ministerium ebenfalls ändern.

Die Forderung, den Heilpraktikerberuf zu reformieren, war in letzter Zeit immer wieder laut geworden. Der Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode sieht vor, das Spektrum der heilpraktischen Behandlung zu überprüfen. Zudem bat die Gesundheitsministerkonferenz im Sommer den Bund, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, die eine grundlegende Reform des Heilpraktikerwesens prüft. |

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