DAZ aktuell

Nordrhein: Filialleiter sollen eigenen Tarif bekommen

TGL Nordrhein und Adexa einigen sich im Grundsatz – Details sind noch zu verhandeln

BERLIN (ks) | Die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL Nordrhein) und die Apothekengewerkschaft Adexa haben sich bei einem Treffen Ende Oktober darauf geeinigt, eine tarifliche Einstufung für Filialapothekenleitungen auf den Weg zu bringen.

Adexa fordert schon seit geraumer Zeit einen eigenen Tarif für Leiter von Filialapotheken. Bei den jüngsten Tarifverhandlungen mit dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) konnte sich die Apothekengewerkschaft mit dieser Forderung allerdings nicht durchsetzen. Anders sieht es in Nordrhein aus, wo Adexa und TGL Nordrhein einen gesonderten Tarifvertrag vereinbaren. Die TGL-Vorsitzende Dr. Heidrun Hoch erklärte in einer am vergangenen Montag gemeinsam mit der Adexa herausgegebenen Pressemitteilung: „Wir haben Verständnis für das Anliegen auf Mitarbeiterseite und möchten der besonderen Verantwortung, die Filialleiter nach Apothekenbetriebsordnung und Apothekengesetz übernehmen, wertschätzend Rechnung tragen.“ Nötig sei dafür ein innovatives Modell. Hoch weiter: „Obwohl die Filialleiter zur Berufsgruppe der Approbierten gehören, erbringen sie eine darüber hinausgehende Leistung, die wir anerkennen müssen.“

Tanja Kratt, Leiterin der Tarifkommission bei Adexa, begrüßte die Bereitschaft der TGL Nordrhein, dem Wunsch der Approbierten in Filialleitungsfunktion nach einer eigenen tariflichen Einstufung zu entsprechen, „außerordentlich“. Kratt: „Das zeigt berufliche Entwicklungsmöglichkeiten auf und macht damit den Apothekerberuf insgesamt attraktiver.“ Über die genauere Aus­gestaltung werden die Tarifvertragsparteien noch weiter verhandeln.

Ein weiteres Thema beim Treffen von Adexa und TGL Nordrhein war die Honorierung von besonderen Leistungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Dazu wollen die Tarifvertragsparteien den Tarifvertrag zur leistungsorientierten Bezahlung (LOB) im kommenden Jahr überarbeiten. Dazu Hoch: „Schon bei der Entwicklung des Konzepts zur Leistungsorientierten Bezahlung 2010 bis 2012 war es uns ein Anliegen, besondere Leistungen auch besonders wertschätzen und honorieren zu wollen.“ Die nun geplante modifizierte Form des LOB-Vertrages soll in der Praxis leichter anwendbar sein. |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.