DAZ aktuell

Bewährungs­strafen erteilt

Dopingmittel-Betrugsprozess

dpa/ral | Weil sie mit gefälschten ­Rezepten Arzneimittel gestohlen und als Dopingmittel verkauft haben, sind eine Arzthelferin und eine Apotheken-Angestellte zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.
Foto: Gerhard Seybert – stock.adobe.com

Die 31 und 32 Jahre alten Frauen waren angeklagt, sich durch Betrug und Diebstahl zwischen 2012 und 2013 vor allem Aufputsch- und Wachstumsmittel besorgt zu haben, die sie zu Dopingzwecken veräußerten. Den Krankenkassen entstand dadurch ein Schaden in Höhe von knapp 370.000 Euro. Die sofort geständige angeklagte pharmazeutisch-kaufmännische Assistentin (PKA) wurde vom Landgericht Schwerin zu einer auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzten Strafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Die Arzthelferin, die ihre Taten erst kurz vor Prozessende einräumte, erhielt eine Strafe von zwei Jahren, die sogar für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist. Sie muss außerdem 240 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Dem Gericht zufolge stahl die Helferin die Rezepte, füllte sie aus und fälschte die Unterschrift des Arztes, bei dem sie arbeitete. Die PKA bestellte die Arzneimittel über die Apotheke, bei der sie arbeitete, und schaffte sie beiseite, sobald sie geliefert wurden. Dann verkauften die Frauen sie auf dem Schwarzmarkt an Kraftsportler und Türsteher. Der Betrug flog auf, als den Krankenkassen die vom Schnitt deutlich abweichende Summe der Arzneimittelkosten auffiel, die der Arzt pro Quartal verordnete.  |

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