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Ankündigungen

Überregional

ZL-Hygienemonitoring und Mikrobiologische Wasseruntersuchung

Zu einer guten pharmazeutischen Qualität eines Rezepturarzneimittels gehört neben dem Wirkstoffgehalt und einer stabilen galenischen Darreichungsform auch die mikrobiologische Qualität. Für 2018 ist die Anmeldung für das ZL-Hygienemonitoring ­(Rezeptur- und Blisterräume, optional: Keimbelastung der Luft) im November 2018 noch bis zum 15. Oktober 2018 möglich, die Wasseruntersuchung im 4. Quartal 2018 noch bis zum 1. November 2018.

Teilnahmegebühren Hygienemonitoring, November 2018:

Die Kosten für die mikrobiologischen Untersuchungen betragen 220,- Euro zzgl. MwSt., für die optionale Überprüfung der Raumluft 17,50 Euro pro Sedimentationsplatte zzgl. MwSt.

Kombi-Rabatt: Als Teilnehmer an zwei weiteren Ringversuchen (Blut, Rezeptur oder Hygiene­monitoring) im gleichen Jahr erhalten Sie 10 Prozent Rabatt auf das ­Hygienemonitoring und zahlen 198,- Euro zzgl. MwSt.

Teilnahmegebühren Mikrobiolo­gische Wasseruntersuchung, 4. Quartal 2018

Die Teilnahmegebühr beträgt 35,- Euro je Probe zzgl. der gesetzlichen MwSt. Für eine Online-Anmeldung oder den Abschluss eines Abonnements werden 5% Rabatt gewährt.

Anmeldung und Info

Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker, Carl-Mannich-Str. 20, 65760 Eschborn, Infoline Ringversuche: (0 61 96) 9 37-5 50, Fax: (0 61 96) 9 37-8 15, ringversuche@zentrallabor.com, www.zentrallabor.com

Bayern

Delegiertenversammlung

Terminbekanntgabe für die Delegiertenversammlung der Bayerischen Landesapothekerkammer

Im Namen des Vorstandes gebe ich den Termin der nächsten Delegiertenversammlung bekannt: Dienstag, den 20. November 2018, 10.00 Uhr s.t.

Tagungsort: Kardinal-Wendel-Haus, Mandlstraße 23, 80802 München

Vorläufige Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Bericht des Vorstandes

3. Geschäftsbericht

4. Digitale Zukunft der Apotheke – Konzepte des Berufsstandes

5. Änderung von Satzungen

6. Anträge und Anfragen

7. Verschiedenes

Die Veranstaltung ist für Mitglieder der Bayerischen Landesapotheker­kammer öffentlich, abstimmungs­berechtigt sind jedoch nur die Delegierten der Bayerischen Landesapothekerkammer.

Thomas Benkert, Präsident

Schleswig-Holstein

83. Mitgliederversammlung

Gemäß § 4 der Satzung des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein e. V. vom 2. November 1996, zuletzt geändert am 11. Oktober 2017, in Verbindung mit § 1 der Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung berufe ich hiermit die 83. Mitgliederversammlung am Samstag, dem 27. Oktober 2018, 15.00 Uhr, nach Kiel, Hotel Kieler Yacht Club, Kiellinie 70, mit nachstehender Tagesordnung ein:

1. Begrüßung

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit

3. Gastvortrag: Dr. Jutta Degenhardt, Treuhand Hannover Steuerberatungsgesellschaft, „Aktuelle Wirtschaftslage der Apotheken“

4. Bericht zur aktuellen Lage (Dr. Peter Froese, Vorsitzender)

5. Jahresbericht der Geschäftsführung (Dr. Thomas Friedrich, Geschäftsführer)

6. Anfragen und Diskussion

7. Bericht des Rechnungsprüfungs­ausschusses

8. Beschluss über die Jahresschlussrechnung und Entlastung des Vorstandes

9. Verschiedenes

An der Mitgliederversammlung können satzungsgemäß nur Mitglieder teilnehmen. Über die Ladung und ­Zulassung von Gästen entscheidet der Vorsitzende. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig (§ 4 der Satzung).

Nach § 4 Abs. 2 Buchst. f und Abs. 3 der Satzung in Verbindung mit § 1 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung können auf Antrag von 15 Mitgliedern weitere Beratungsgegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden. Entsprechende Anträge müssen bis spätestens 13. Oktober 2018 beim Vorstand schriftlich gestellt werden. Sie müssen den Beratungsgegenstand genau bezeichnen und eine Begründung enthalten.

Dr. Peter Froese, Vorsitzender

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