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Wer kontrolliert das?

Anfrage der Linksfraktion zu „Konsequenzen aus dem Bottroper Apothekenskandal“

bro/ral | Der Skandal um den Bottroper Zytoapotheker zieht immer weitere Kreise. Mittlerweile beschäftigt sich auch der Bundestag damit. Die Linksfraktion hat unter der Überschrift „Konsequenzen aus dem Bottroper Apothekenskandal“ bei der geschäftsführenden Bundesregierung unter anderem angefragt, ob und wie Zytostatika-herstellende Apotheken kontrolliert werden.
Foto: Imago

Insgesamt 13 Fragen hat die Linksfraktion zur Überwachung von Zyto-Apotheken bzw. zur Kenntnis der Bundesregierung zu dieser Überwachung gestellt. Darunter Fragen wie „Wer kontrolliert die öffentlichen Zytostatika-herstellenden Apotheken und Herstellerbetriebe auf Einhaltung von Apothekenvorschriften?“, „Wer ist in Deutschland befugt, die Plausibilität von Einkäufen und Abrechnungen von Zyto-Apotheken zu überprüfen?“, „In welchem Umfang findet eine solche Überprüfung statt?“, „Welche Anforderungen werden gesetzlich an die Qualitätssicherung in Zyto-Apotheken gestellt, etwa an die Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems (QMS)?“ und „Welche Ausgaben entstanden der gesetzlichen Krankenversicherung für patientenindividuelle Krebsarzneimittel jeweils in den letzten fünf Jahren, und wie viele entfielen davon auf die Herstellung in den Apotheken/Herstellerbetrieben (z. B. für Honorare/Vergütung)?“. Die Linksfraktion möchte weiter wissen, ob eine Pflicht Sinn ergeben würde, alle Ein- und Abgänge von onkologischen Wirkstoffen im Rahmen der Herstellungsdokumentation schriftlich festzuhalten. Und sie fragt abschließend nach dem Umgang mit sogenannten Whistleblowern. Der ehemalige kaufmännische Leiter der Bottroper Apotheke und eine weitere Ex-Mitarbeiterin hatten kürzlich einen Preis für Whistleblower für ihre Enthüllungen erhalten. Die Linksfraktion will nun von der Bundesregierung wissen, wie die Regierung zu einem ausführlichen Schutz solcher Whistleblower steht. |

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