Schwerpunkt Fluorchinolone

Freispruch aus Mangel an Beweisen?

Was in der Wissenschaft über Fluorchinolone zweifelsfrei belegt ist – und was nicht

Foto: sebra – stock.adobe.com
Von Ralf Stahlmann | Die „Anklage“ gegen Fluorchinolone lautet: Gefährdung durch schwerwiegende und langandauernde, möglicherweise permanente Nebenwirkungen. Es gibt zahlreiche Betroffene und damit „Kläger und Zeugen“, die zunehmend öffentliche Aufmerksamkeit erhalten und deren Schicksale sich in Form von Fallberichten und Meldungen an die Zulassungsbehörden niederschlagen. Grundsätzlich besteht kein Zweifel daran, dass diese Arzneimittel Tendopathien, Neuropathien und andere toxische Effekte verursachen können. Hier ist die Beweislage eindeutig. Im individuellen Fall lässt sich jedoch ein Kausalzusammenhang dieser seltenen unerwünschten Wirkungen in der Regel nicht beweisen, weil auch andere Ursachen infrage kommen. Professor Dr. Ralf Stahlmann vom Institut für Klinische Pharmakologie und Toxikologie an der Charité Berlin forscht seit über 20 Jahren zu Fluorchinolonen. Für die DAZ hat er das Indizienmaterial gesichtet und gibt Antworten auf zentrale Fragen.

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