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Bayern

Anmeldung zur Abschlussprüfung für PKA im Sommer 2018

Der schriftliche Teil der nächsten Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) wird am 15. Mai 2018 landeseinheitlich an den Berufsschulen mit Fachklassen für PKA durchgeführt. Der mündlich-praktische Teil der Abschlussprüfung wird im Juni 2018 an den Berufsschulen Augsburg, München, Nürnberg und Weiden stattfinden. Genauer Zeitpunkt und Ort werden rechtzeitig vom jeweiligen Prüfungsausschuss an den Berufsschulen bekannt gegeben.

Zur Prüfung können diejenigen Auszubildenden zugelassen werden, die die Ausbildungszeit regulär zurückgelegt haben oder deren Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet. Bei entsprechenden schulischen und/oder betrieblichen Leistungen ist eine Teilnahme an der Prüfung mit vorzeitiger Zulassung möglich. Die vorzeitige Zulassung zur Prüfung muss vor Anmeldung zur Abschlussprüfung bei der Bayerischen Landesapothekerkammer (LAK) beantragt werden (siehe Handbuch der Bayerischen Landesapothekerkammer – Ausbildung – Leitfaden für die Ausbildung von PKA S. 4 und S. 5 „Verkürzung der Ausbildungszeit“).

Die Anmeldung zur Prüfung muss schriftlich bis spätestens 1. April 2018 bei der Geschäftsstelle der Bayerischen Landesapothekerkammer eingehen. Später eingereichte Anmeldungen können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden. Gültig sind auch per Fax übersandte Anmeldungen (Fax-Nr.: 089 9262-66).

Das Anmeldeformular kann von der Homepage der Bayerischen Landesapothekerkammer heruntergeladen werden (www.blak.de > Apotheker und Team > Ausbilden > PKA > Aus­bildungsnachweis und Prüfung).

Die Anmeldung muss durch den Ausbildenden erfolgen und auch vom Auszubildenden unterschrieben werden. Der Anmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen (bitte keine Originale einsenden!):

1. Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung für PKA.

2. Das Zeugnis der 2. Berufsschulklasse.

3. Bescheinigung über die Teilnahme an einem Ersthelferkurs (mindestens 9 Unterrichtseinheiten). Bei Ersthelferkursen, die länger als 2 Jahre zurückliegen, ist ein Auf­frischungskurs erforderlich. Bei Ersthelferkursen, die länger als 2 ½ Jahre zurückliegen, ist eine erneute Teilnahme erforderlich.

4. Bei Auszubildenden in Krankenhausapotheken ist eine Bestätigung für die Zeit, die in einer öffentlichen Apotheke abgeleistet wurde, erforderlich (10 Wochen ohne Urlaub pro Ausbildungsjahr).

5. Kopie der Überweisung der Prüfungsgebühr.

Gemäß § 37 Abs. 4 Berufsbildungs­gesetz ist für Auszubildende dieTeilnahme an der Abschlussprüfung gebührenfrei.

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 60,- € ist von der Apothekenleitung bis zum o. g. Anmeldeschluss unter Angabe des Prüfungsteilnehmers auf das Konto der Bayerischen LAK (Deutsche Apotheker- und Ärztebank, IBAN: DE93 3006 0601 0001 1109 77, BIC: DAAEDEDDXXX) zu überweisen.

Diese Information in Verbindung mit dem Zahlungsbeleg ist ausreichend für den Steuernachweis.

Der schriftliche Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) mit den Ausbildungsnachweisen wird von den Prüfungsausschüssen durchgesehen. Der Termin zur Abgabe wird rechtzeitig in der Berufsschule bekannt gegeben.

Ausbildende melden Interessenten an einer Wiederholungsprüfung bis 1. April 2018 formlos mit Angabe der zuletzt besuchten Berufsschule an. Interessenten an einer Wiederholungsprüfung, die die betriebliche Ausbildung bereits abgeschlossen haben, melden sich selbst bis 1. April 2018 formlos mit der Angabe der zuletzt besuchten Berufsschule an. Die nochmalige Einreichung o. g. Unterlagen ist nicht notwendig. Für die Teilnahme an der Wiederholungsprüfung fällt keine erneute Prüfungsgebühr an.

Ausbildung von PKA und Begabtenförderung berufliche Bildung

Alina Wolf, Tel. 089 9262 40

E-Mail: alina.wolf@blak.aponet.de

Hessen

PhiP – Termine für den Begleitenden Unterricht

Die Termine für den Begleitenden Unterricht für Pharmazeuten im Praktikum 2018 liegen fest. Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker finden ganztags statt.

Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.

Termin Teil 1: 5. – 16. März 2018

Veranstaltungsort: Biozentrum Niederursel, HS B 1, Gebäude N 100, Max-von-Laue-Str. 9,60438 Frankfurt/M. Termin Teil 2: 3. – 14. September 2018

Veranstaltungsort: Marburg

Hörsaal steht noch nicht fest.

Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt online unter www.apothekerkammer.de und muss nachfolgende Daten enthalten: Name, Vorname, Privatanschrift, den zu absolvierenden Teil.

Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach Anmeldeschluss eine Anmeldebestätigung und weitere Informationen von der Geschäftsstelle. Der Stundenplan steht kurz vor den Ver­anstaltungen auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.

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