Wirtschaft

Abgabe und Beratung untrennbar

Ein Kommentar von Hans-Peter Hubmann

Foto: ABDA
Dr. Hans-Peter Hubmann, 1. Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbands

Für Außenstehende kommt er sowohl inhaltlich als auch sprachlich recht sperrig daher, der Paragraf 3 der Arzneimittelpreisverordnung, in dem die Apothekenzuschläge für Fertigarzneimittel geregelt werden:

„Bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, durch die Apotheken, sind zur Berechnung des Apothekenabgabepreises ein Festzuschlag von 3 Prozent zuzüglich 8,35 Euro zuzüglich 16 Cent zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes sowie die Umsatzsteuer zu erheben.“

So nüchtern der Satz zu lesen ist, so grundlegend ist er in seiner Bedeutung, denn er bildet die Basis für über 80 Prozent des Arzneimittelumsatzes der öffentlichen Apotheken, also unseres Kerngeschäfts. Die Systematik, die dahinter steckt, war ein Modell, das in den Jahren 2002/2003 von einer Kommission des Deutschen Apothekerverbandes erarbeitet wurde und mit dem GKV-Modernisierungsgesetz 2004 in Kraft trat. Am eigentlichen Grundgerüst wurde seitdem – trotz mehrerer Versuche wirtschaftsliberaler Kreise – nicht mehr gerüttelt. Angesichts der sonst oftmals sehr kurzlebigen Gesundheitsgesetzgebung ein echtes Erfolgsmodell!

Das packungsbezogene Honorar muss die Grundlage unserer Vergütung bleiben. Auch wenn es manchmal verführerisch scheint: Wir sollten den Versuch unterlassen, dieses Fixum aufzudröseln, oder einzelne Leistungen herauszurechnen. Sollen Leistungen wie etwa die Beratung ausgekoppelt und gesondert vergütet werden? Nein! Denn wie soll der Wert jeder Beratung im Einzelfall ermittelt werden? Sie ist die originäre Leistung des Apothekers, nicht das Fertigarzneimittel. Soll unterschieden werden zwischen einer Beratung die 5 Minuten ­dauert, aber den Patienten vor schwerwiegenden Wechselwirkungen schützt, und einer Beratung von 15 Minuten, bei der man einem Senioren erklärt, was ein Rabattvertrag ist, oder warum eine Aufzahlung fällig wird? Und die Abgabe an Chroniker wäre in den Augen einiger Kassen weniger bedeutsam, da diese sich mit ihrem Arzneimittel ja bestens auskennen! Das wäre brandgefährlich, denn dies bringt die bisher durchaus bewährte Mischkalkulation schnell ins Wanken.

Schon jetzt stellen einige Kassen die Beratungsnotwendigkeit bei jeder Abgabe infrage. Wenn diese Beratung von der Abgabe abgekoppelt würde, ergäben sich sehr wahrscheinlich unendliche Streitpunkte um die Notwenigkeit der Beratung, ihre Länge und über ihren Erfolg. Das Packungshonorar als verlässliche Größe muss immer die Gesamtleistung, also Logistik, Abgabe und Beratung als ureigenste pharmazeutische Leistung, umfassen. Dass eine häufigere Anpassung erfolgen müsste, der Fixbetrag höher und der Abschlag niedriger sein müsste, da sind wir uns einig. Übrigens: Selbst der Kassenabschlag hat seine Berechtigung im Gesamtkonstrukt. Ist er doch ein wirksamer ökonomischer Anreiz zur pünktlichen Rechnungsbegleichung durch die GKV.

Angesichts von hochpreisigen Medikamenten könnte man auch zu dem Schluss kommen, einen rein prozentualen Anteil zu berechnen. Dieser wäre aber mit steigendem Packungspreis sehr sicher degressiv und bei Hochpreisern gedeckelt. Über 90 Prozent der abgegebenen Packungen liegen jedoch in der Preisklasse unter 100 Euro.

Der Beibehalt der Arzneimittelpreisverordnung nach dem jetzigen Bauplan steht übrigens auch in keinem Widerspruch dazu, andere pharmazeutische Leistungen gesondert zu vergüten. Wir haben das zuletzt beim Nacht- und Notdienstfonds, der Anhebung der Rezepturvergütung und der BtM-Gebühren gesehen. Auf diesem Weg wollen wir mit der adäquaten Vergütung der pharmazeutischen Dienstleistungen wie der Arzneimittelanalyse oder dem Arzneimittelmanagement oder auch auf dem Gebiet der Prävention weitergehen. Dies haben wir auch mehrfach in die Honorardiskussion eingebracht. Parallel dazu behalten wir aber auch das Packungshonorar im Auge. Nicht im Hinblick auf die Änderung der Systematik, als vielmehr die regelmäßige Anpassung an steigende Lebenshaltungs- oder Personalkosten. Ein Umverteilen vom Packungshonorar zur Dienstleistung kommt für uns nicht infrage!

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