DAZ aktuell

ABDA-Datenpanel startet im Oktober

Eigene Datenerhebung soll politische Arbeit, Vertragsverhandlungen und PR unterstützen

BERLIN (bro) | Die ABDA hat seit geraumer Zeit ein Problem: Weder die Politik noch die Kassen wollen sich auf die von ihr vorgelegten Zahlen zum Apothekenmarkt verlassen. Auch deswegen hatte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) seinerzeit das Honorargutachten in Auftrag gegeben. Nun setzt die ABDA auf eine eigene Datenerhebung unter allen Apotheken.
Foto: imago stock&people
ABDA-Zensus: Apotheken sollen ­sichere Daten für Lobbyarbeit liefern.

Immer wieder hatte es in den vergangenen Jahren rund um das Apothekenhonorar Diskussionen gegeben: Die Apotheker fordern neue Zusatzhonorare und eine dynamische Anpassung des Fixhonorars, die Krankenkassen beschweren sich darüber, dass keine verlässlichen Daten zur tatsächlichen wirtschaftlichen Lage der Apotheker vorliegen. Das BMWi hatte daher im März 2016 eine Agentur mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. In der Leistungsbeschreibung hieß es: „Für alle in der AMPreisV geregelten Preise und Preiszuschläge (Ausnahme: Tierarzneimittel) soll eine Datengrundlage erarbeitet werden, die die Prüfung der Erforderlichkeit einer quantitativen Anpassung der einzelnen Preisregelungen sowie des sachgerechten Ausmaßes einer erforderlichen Anpassung (Anpassungsbetrag) unter Anwendung verschiedener Berechnungswege (Ansätze) ermöglicht.“

Seit Dezember 2017 liegt dieses Gutachten vor. Doch sowohl die Datenanalyse als auch die Schlussfolgerungen der Agentur 2HM sind aus Sicht vieler Experten im Apothekenmarkt lücken- und fehlerhaft. Daher kündigte die ABDA schon vor einigen Monaten an, ein eigenes „Datenpanel“ erarbeiten zu wollen, um sowohl der Politik als auch den Kassen glaubhafte Statistiken über die wirkliche wirtschaftliche Situation der Apotheken vorlegen zu können.

Dieses Projekt startet nun. Nach Informationen der DAZ sollen alle Apothekeninhaber und -leiter motiviert werden, ab dem 1. Oktober an einer großen Online-Befragung teilzunehmen. In einem Schreiben der ABDA an ihre Mitglieder heißt es, dass die Datenerhebung dazu dienen soll, „repräsentative Auswertungen für die politische Arbeit, Vertragsverhandlungen, interne Meinungsbildung und Öffentlichkeitsarbeit“ zu ermöglichen. Die ABDA hofft auf viele Teilnehmer. Denn: Je mehr Inhaber und Leiter mitmachen, desto besser die Qualität der Datenerhebung.

45 Euro für die Teilnahme

Für die Online-Umfrage wurde eine eigene Internetseite eingerichtet. Sie soll acht Wochen laufen und anschließend analysiert werden. Die Befragung soll etwa 25 Minuten dauern, der Apotheker erhält für die Teilnahme eine Aufwandsentschädigung von 45 Euro. Zu den Inhalten der Umfrage heißt es laut ABDA-Info, dass es drei große Themenbereiche (Charakteristika der Apotheke, flächendeckende Versorgung und betriebswirtschaftliche Daten) gibt. In diesen drei Blöcken geht es unter anderem um Themen wie Strukturdaten der Apotheke, ihre Personalstruktur, die Anzahl der Notdienste, eventuelle Rezeptsammelstellen, Versandhandelserlaubnis, den Absatz und Umsatz sowie die Warenwirtschaft.

Zusammenarbeit mit Institut für kassenärztliche Versorgung

Für den Aufbau der Befragung und die Auswertung arbeitet die ABDA mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI) zusammen. Das ZI kennt sich aus mit Datenerhebungen: Regelmäßig misst das Institut die wirtschaftliche Lage tausender Arztpraxen. Die Forschungsergebnisse dienen den Trägern des ZI (KVen und KBV) unter anderem als Verhandlungsgrundlage in den jährlichen Honorar-Verhandlungen mit den Kassen. Was den Datenschutz betrifft, stellt die ABDA in ihrem Schreiben an die Mitglieder klar, dass alle Angaben der Apotheker „streng vertraulich“ behandelt werden. So würden die Daten vom Kooperationspartner „pseudonymisiert und aggregiert, sodass eine Identifizierung der einzelnen Teilnehmer nicht möglich ist“. Auch bei der Auswertung der Daten sei keine Identifikation einzelner Teilnehmer möglich.

Doch die Datenerhebung soll keine Eintagsfliege sein. Laut ABDA sollen die Inhaber und Leiter jedes Jahr aufs Neue zur Teilnahme am Apotheken-Zensus motiviert werden. Über die Kosten des neuen Datenpanels, etwa für den Kooperationspartner ZI, liegen DAZ.online keine genauen Daten vor. Aus dem inzwischen beschlossenen Haushaltsentwurf der ABDA für das Jahr 2019 geht jedoch hervor, dass 290.000 Euro aus einer Betriebsmittelrücklage in das Datenpanel ­fließen sollen. Insgesamt sollen 2019 330.000 Euro in die „Weiterentwicklung des Datenpanels“ fließen. |

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