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Teilkrankschreibung: eine gute Idee?

Zur aktuellen Diskussion von Ärztevertretern

Anfang September berichtete die Ärzte Zeitung online über eine Forderung von Vertretern der Ärzteschaft nach einer Teilkrankschreibung. Auch in der ADEXA-Rechtsberatung gab es in letzter Zeit diverse Anfragen zu diesem Thema.
Foto: M. Schuppich – adobe.stock.com

Der Marburger Bund hatte sich gegenüber der Deutschen Presse-Agentur für sogenannte Arbeitsminderungs­bescheinigungen ausgesprochen. Anlass für diesen Vorstoß ist die Situation psychisch erkrankter Arbeitnehmer, insbesondere von Menschen mit Depressionen, deren Krankheitsbild durch eine regelmäßige Berufstätigkeit in vermindertem Umfang möglicherweise verbessert werden könnte.

Welche Optionen gibt es ­momentan?

Im Moment gibt es sowohl für Ärzte als auch für Beschäftigte im Akutfall nur zwei Möglichkeiten: Entweder man ist gesund und arbeitet dann voll entsprechend der arbeitsvertraglichen Vereinbarung. Oder man ist arbeitsunfähig erkrankt und kann gar nicht arbeiten.

Erst wenn Mitarbeiter mehr als sechs Wochen erkrankt sind und eine Genesung abzusehen ist, spielt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) eine Rolle. Dabei empfiehlt der Arzt gegebenenfalls eine stufenweise Wiedereingliederung („Hamburger Modell“). Währenddessen arbeiten die Erkrankten stundenweise und erhalten weiter Krankengeld.

Eine Variante, wie sie während der Schwangerschaft mit einem partiellen Beschäftigungsverbot durch den behandelnden Arzt vorgesehen ist, gibt es jedoch nicht. Für Mitarbeiter, die sich zwar arbeitsfähig fühlen, sich aber eine Vollzeittätigkeit (noch) nicht zutrauen, gibt es im Moment außerhalb des BEM nur die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber eine vorübergehende Stundenreduzierung zu vereinbaren. Das bedeutet entweder finanzielle Einbußen oder man sammelt Minusstunden an, die man später abarbeiten muss. Gerade für Mitarbeiter, die psychisch oder wegen Überlastung bzw. Burnout erkrankt waren, ist das keine gute Idee.

Risiken und Praktikabilität

Andererseits birgt die Möglichkeit einer Teilkrankschreibung, wie sie der Marburger Bund fordert, auch Gefahren. Zum einen sind Ärzte eventuell damit überfordert, die Belastung an einem bestimmten Arbeitsplatz genau abschätzen zu können. Zum anderen gibt es sicher auch Angestellte, die sich unter Druck gesetzt fühlen, sich wieder „teilgesund“ schreiben zu lassen, weil im Betrieb „landunter“ ist. Dies sind auch die Befürchtungen, die Apothekenmitarbeiter in einer ADEXA-Umfrage aus dem Jahr 2015 dazu geäußert hatten.

Es ist keine einfache Aufgabe für den Gesetzgeber, hier Regeln zu schaffen, die einerseits den Bedürfnissen der arbeitswilligen und (teil)arbeitsfähigen Mitarbeiter entgegenkommen – und damit auch den unter Personalmangel leidenden Apotheken – und gleichzeitig Beschäftigte vor Überforderung schützen. |

Minou Hansen, Rechtsanwältin bei ADEXA

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