DAZ aktuell

Achtung Retax-Gefahr!

Adressaufkleber auf Entlassrezept

ks/ral | Bei Entlassrezepten mit Adressaufklebern heißt es künftig aufgepasst! Ab 1. Oktober müssen die Krankenkassen hier kein Auge mehr zudrücken. Reicht die Apotheke Rezepte mit entsprechendem Aufkleber zur Abrechnung ein, läuft sie Gefahr, retaxiert zu werden.
Foto: ABDA

Die vertraglichen Regeln zum Entlassmanagement sind am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten. Seitdem können Klinikärzte ihren Patienten bei deren Entlassung aus dem Krankenhaus ein Rezept über benötigte Arzneimittel zur Einlösung in öffentlichen Apotheken ausstellen und mitgeben. Patienten können somit sofort ihre Anschlussmedikation bekommen – ohne zuvor einen niedergelassenen Arzt aufsuchen zu müssen. Für das Entlassrezept gelten besondere Regelungen, die der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit dem GKV-Spitzenverband und dem Ersatzkassenverband vdek ausgehandelt hat. Eine ­dieser Regelungen läuft nun zum 1. Oktober aus und das DeutscheApothekenPortal warnt anlässlich der ­bevorstehenden Änderung vor einer Retaxfalle. Es geht um Aufkleber, die Krankenhäuser gerne im Personalienfeld aufbringen. Dann sind diese Angaben nicht direkt auf dem Rezept aufgedruckt, sondern auf dem Klebeetikett. Doch eigentlich muss die Beschriftung der Rezepte dauerhaft sein – und ab dem 1. Oktober müssen Apotheken darauf achten, dass sie das auch tatsächlich ist. |

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