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Sehen Sie sich um – es gibt Alternativen

Kommentar von Andreas May zum neuen Tarifabschluss

Ab 1. September 2018 erhalten Apothekenangestellte in fünfzehn* Kammerbezirken 3,0 Prozent mehr Gehalt. In Online-Kommentaren zum neuen Tarifabschluss haben sich sowohl Arbeitgeber als auch Angestellte kritisch geäußert. Es lohnt sich, darüber nachzudenken, was Tarifverträge eigentlich bedeuten.
Andreas May

Als Gewerkschaft sehen wir den Gehaltstarifvertrag als eine Untergrenze, einen Mindeststandard an. Das hat auch mit Besonderheiten in der Apothekenstruktur zu tun. Beim DAV-Wirtschaftsforum zeigen Experten jedes Jahr wieder: Die „typische Apotheke“ gibt es nicht. Umsatzstarke Betriebe beschäftigen zehn oder mehr Angestellte, während kleine Apotheken neben dem Inhaber vielleicht zwei oder drei Mitarbeiter haben. Unser Tarifvertrag soll – Tarifbindung vorausgesetzt – für alle Apotheken­typen gelten. Apothekenleitern steht es immer frei, mehr zu zahlen als im Tarifvertrag gefordert wird, um attraktiv zu sein. Und anstatt über den Fachkräftemangel zu jammern, sollten sie Ausbildungsplätze für alle Berufsgruppen anbieten.

Aber auch Angestellte sollten sich nicht nur auf ihre Gewerkschaft verlassen. Unsere Erfahrungen zeigen, dass in vielen Regionen Deutschlands für Approbierte oder PTA 10 bis 15 Prozent über Tarif durchaus üblich sind. Viele Berichte zu übertariflichen Gehältern sind auch in den Online-Medien zu finden. Mein Tipp: Bilden Sie sich fort, erwerben Sie regelmäßig das freiwillige Fortbildungszertifikat. Sollte dann immer noch keine Gehaltssteigerung drin sein, sehen Sie sich um. Es gibt Alternativen. Zuletzt hatte die Bundesagentur für Arbeit Apotheker als „Mangelberuf“ eingestuft – mit einer Arbeitslosenquote von 1,7 Prozent. |

Andreas May

ADEXA, Erster Vorsitzender

* Im Kammerbezirk Nordrhein gilt ein separater Gehaltstarifvertrag. Für den Kammerbezirk Sachsen laufen Gespräche mit dem Ziel eines eigenen Tarifvertrages.

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