Arzneimittel und Therapie

Quadrivalent gegen Influenza und HPV-Impfung für Jungen

STIKO-Empfehlungen 2018/2019

cst | Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) dienen als Entscheidungsgrundlage dafür, ob die Kosten für eine Impfung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Nun wurden die aktuellen Empfehlungen für die Saison 2018/2019 im Epidemiologischen Bulletin 34/2018 publiziert.

Die wesentlichen Änderungen betreffen die Grippeschutzimpfung und die Impfung gegen humane Papillomviren (HPV). Zuvor hatte die STIKO für die jährliche Influenzaimpfung lediglich einen zugelassenen Impfstoff „mit aktueller, von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlener Antigenkombination“ empfohlen – ob ein tri- oder quadrivalenter Impfstoff verwendet werden sollte, wurde nicht weiter präzisiert. Die vorliegende Evidenz lässt jedoch darauf schließen, dass eine quadrivalente Influenzaimpfung einen besseren Schutz bieten kann als der trivalente Impfstoff, wenn Influenza-B-Viren (ko-)zirkulieren, welche im trivalenten Impfstoff nicht enthalten sind (Epid Bull 2/2018). Die neue Empfehlung lautet daher, die saisonale Grippeschutzimpfung im Herbst mit einem quadrivalenten inaktivierten Influenzaimpfstoff durchzuführen. Kinder und Jugendliche im Alter von zwei bis 17 Jahren können auch mit dem ebenfalls quadrivalenten attenuierten Influenzalebendimpfstoff (LAIV4) zur nasalen Applikation geimpft werden. Die Indikationen für die Influenzaimpfung wurden nicht geändert.

Bereits seit 2007 empfiehlt die STIKO die HPV-Impfung für Mädchen, um die Krankheitslast durch Gebärmutterhalskrebs zu verringern. Da HPV-Infektionen in der männlichen Bevölkerung ebenfalls weit verbreitet sind und Genitalwarzen sowie Anal-, Penis- und Oropharynx-Karzinome hervor­rufen können, sollten auch Jungen vor dem ersten Geschlechtsverkehr geimpft werden (Epid Bull 26/2018). Die STIKO empfiehlt daher sowohl Mädchen als auch Jungen im Alter von neun bis 14 Jahren gegen HPV zu impfen, und versäumte Impfungen spätestens bis zum Alter von 17 Jahren nachzuholen. |

Quelle

Ständige Impfkommission: Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Epid Bull 2018;34:335-382

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