DAZ aktuell

Fortbildungspflicht wird nun überprüft

Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern droht mit Sanktionen

tmb/eda | Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern hat bei ihrer Sitzung am 27. Juni beschlossen, die Fortbildung ihrer Mitglieder jährlich zu prüfen und Verstöße gegen die Fortbildungspflicht künftig zu sanktionieren. Viele Mitglieder dürften dies allerdings erst aus dem Mitteilungsblatt erfahren haben, das am 20. August erschienen ist.

Die Kammer in Mecklenburg-Vorpommern ist bundesweit die erste Apothekerkammer, die eine solche Regelung einführt. Geschäftsführer Dr. Bernd Stahlhacke erklärte gegenüber der DAZ, die Kammerversammlung habe zuvor in drei Sitzungen darüber diskutiert. Künftig müsse jedes Kammermitglied jährlich mindestens 16 Fortbildungspunkte erwerben, wobei das Selbststudium nicht mitzähle. Die Kammermitglieder melden sich über ihr persönliches Fortbildungskonto auf der Website der Kammer zu Kammerfortbildungen an und können dort auch die Besuche bei anderen Veranstaltungen eingeben. Diese Daten würden künftig jeweils im Januar überprüft, erstmals im Januar 2019 für das Jahr 2018. Wer keine 16 Punkte erreiche, werde dann nach Fortbildungsnachweisen gefragt. Auch angemessene, nicht akkreditierte Veranstaltungen und Webinare würden akzeptiert. Wenn sich Apotheker nicht fortbilden würden, entscheide der Vorstand ohne einen Automatismus über eine Sanktion. Dafür komme eine Rüge in Betracht, die nicht mit einer Geldzahlung verbunden sei, erklärte Stahlhacke. Nur bei hartnäckigen Wiederholungen sei über mehr nachzudenken. DAZ 28 enthielt einen Schwerpunkt zum Thema. Mehr als zwei Drittel stimmten dort gegen die Pflichtfortbildung mit Sanktionen. |

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