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Bottroper-Zyto-Skandal zieht Kreise

Ermittlungen gegen Onkologen eingestellt, andere Verfahren laufen weiter

BERLIN (hfd/ks) | Hat der kürzlich zu zwölf Jahren Haft verurteilte Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. Ärzten unzulässige Leistungen zukommen lassen? Derartige Vorwürfe kamen während des Prozesses auf. Die Staatsanwaltschaft begann zwar nachzuforschen – doch diese Ermittlungen gegen den Onkologen hat sie mittlerweile eingestellt.

Laut einer Zeugenaussage soll S. etwa die im Jahr 2014 stattfindende Weihnachtsfeier eines Onkologen finanziert haben, der eng mit dem Apotheker zusammengearbeitet hat. Da damals die Korruption im Gesundheitswesen noch nicht ausdrücklich unter Strafe stand, hatte die Staatsanwaltschaft ­Essen in dieser Sache nicht weiter ermittelt. Und auch Ermittlungen wegen anderer Vorwürfe hat sie mittlerweile eingestellt. So hatte eine Zeugin, die bei S. gearbeitet hatte, im Prozess erklärt, S. habe Bestellungen aus dem Bereich Sprechstunden- und Praxis­bedarf zu sehr unterschiedlichen Konditionen berechnet. „Es habe für manche Praxen Rabatte von 5 Prozent oder 10 Prozent gegeben, andere bezahlten den vollen Preis oder gar nichts“, berichtete „Correctiv“.

Eine Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft erklärte nun, der Vorwurf, dass mit unzulässigen Rabattierungen in Sachen Praxisbedarf „irgendwas gemauschelt worden wäre“, sei fallengelassen worden. Die Zeugin sei erneut vernommen worden, doch habe sie die Vorwürfe nicht weiter konkretisieren können und gesagt, sie sei bei den Formulierungen missverstanden worden.

Nachdem Ermittlungen gegen einen Correctiv-Journalisten wegen des Verdachts der unzulässigen Veröffentlich­ung einer Gerichtsakte kürzlich zu einem Strafbefehl geführt haben, gehen auch andere Ermittlungsverfahren noch weiter. Etwa eines gegen eine unbekannte Person, die mit Drohbriefen Demonstrationen von Krebspatienten zu verhindern versucht haben soll, die von S. beliefert worden waren. Außerdem ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Eltern von S. wegen des Verdachts, im Keller der Apotheke einen unangemeldeten Arzneimittelgroßhandel betrieben zu haben – und gegen die Mutter wegen möglicher Beihilfe zu den Betrugstatbeständen ihres Sohnes. In diesen Angelegenheiten gebe es nichts Neues zu vermelden, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. |

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