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Recht

Anzeigen oder nicht?

Rechtssicherer Umgang mit Rezeptfälschungen

Die Vertraulichkeit von Patientendaten ist ein hohes Gut. Informationen über Erkrankungen, Diagnosen und Arzneimittel von Kunden einer Apotheke dürfen nicht an Dritte herausgegeben werden. Gleiches gilt für den Umstand, dass die angesprochenen Gesundheitsdaten Eigentum des Patienten sind, die zu seinem persönlichen Lebensbereich gehören. Dies ist Apothekern und ihren Mitarbeitern natürlich bekannt. Doch was ist, wenn Straftatbestände wie eine Rezeptfälschung vermutet werden? Gilt dann noch immer die Vertraulichkeit oder müssen Apotheker die Polizei einschalten? | Von Matthias Brockhaus und Markus Rohner

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