Die Seite 3

Viel zu tun für mehr Sicherheit

Foto: DAZ/Kahrmann
Dr. Thomas Müller-Bohn, Redakteur der DAZ

Die Vorkommnisse um gestohlene Arzneimittel aus Griechenland haben die Arzneimittelsicherheit wieder einmal ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gebracht. Die Menschen erwarten Antworten und Reaktionen. Die europäische Fälschungsschutzrichtlinie kommt offenbar zur rich­tigen Zeit, auch wenn nicht ganz klar ist, ob das Securpharm-System einen solchen Fall in jeder Konstellation erkannt hätte. Der neue Fälschungsschutz wird auch keine einzige Fälschung auf dem illegalen Markt verhindern. Doch die legale Vertriebskette, deren immanente Schutzmechanismen durch einen freien europäischen Markt ausgehöhlt werden, braucht langfristig ein neues Sicherheitskonzept.

Allerdings erfordert die neue Technik einigen Aufwand. Allein die Frage, wie man die packungsindividuellen Nummern erzeugt, ist eine Aufgabe für eine spezielle IT-Branche. Ein Beitrag auf Seite 14 in diesem Heft vermittelt erstaunliche Einblicke in diesen unverzichtbaren Teil des neuen Systems, der zwar außerhalb der Apotheke liegt, mit dessen Leistungen die Apotheken aber laufend zu tun haben werden. Damit kommen neue Player in den Arzneimittelmarkt, deren Pläne und mögliche künftige Begehrlichkeiten noch nicht einzuschätzen sind. Das zeigt, wie weise die Entscheidung war, dass das Securpharm-System die Daten von Apotheken und Herstellern in Deutschland strikt trennt. Securpharm setzt konsequent auf das End-to-end-Prinzip. Die Packungsnummer wird bei der Freigabe eingelesen und bei der Abgabe ausgelesen. „Track and trace“, die Verfolgung des Packungsweges, ist dabei nicht möglich. Dies erstickt manche unlauteren Pläne schon im Ansatz.

Während der Beitrag in diesem Heft Einblicke in die Vorbereitungen der Arzneimittelhersteller bietet, haben auch die Apotheken noch einiges zu tun. Sobald die Software aktualisiert sein wird, sollten die Apotheken ihre Arbeitsabläufe für die unterschiedlichsten (Sonder-)Fälle des Apothekenalltags überarbeiten. Securpharm unterscheidet zwischen dem mehrfach möglichen Prüfen und dem einmaligen Ausbuchen von Packungen. Doch welche Programmschritte der Apothekensoftware mit dem heiklen Ausbuchungsschritt gekoppelt sind, hängt von der Programmierung des jeweiligen Softwareanbieters ab. Darüber brauchen die Apotheken transparente Informationen. Denn die relevanten Schritte zu kennen, wird für die Organisation von Abholern, Vorbestellungen, Nachlieferungen, Botendiensten sowie vorherigen und nachträglichen Bezahlungen künftig entscheidend sein. Denn in jedem vorstellbaren Fall muss jede Packung genau einmal einen Vorgang mit Ausbuchungsschritt durchlaufen. Fehlt der Schritt, bekommt Securpharm eine Lücke. Erfolgt er doppelt, entsteht ein Fehl­alarm. Darum müssen alle Fälle genau festgelegt und vom ganzen Team einheitlich gehandhabt werden.

Damit haben auch die Apotheken bis zum Stichtag am 9. Februar 2019 noch einiges vorzubereiten. Doch dann werden die Apotheken öffentlichkeitswirksam darstellen können, wie viel sie wieder einmal für die Arzneimittelsicherheit leisten. Und diesmal werden sie sogar jene überzeugen, für die nur noch digitale Antworten zählen.


Dr. Thomas Müller-Bohn


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