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Richtig kühl gelagert

Neues ABDA-Faktenblatt klärt auf

cm/ral | Es ist heiß – und die ABDA hat darauf reagiert. In einem Faktenblatt informiert sie über die richtige Kühllagerung von Arzneimitteln und erklärt bei der Gelegenheit auch, warum ausländische Versandapotheken Kühlwaren meiden.
Foto: IntelWond – stock.adobe.com

Nicht jedes Arzneimittel verträgt Raumtemperatur. Manche müssen im Kühlschrank bei 2 bis 8 Grad Celsius oder tiefgekühlt bei -18 Grad Celsius (Blutprodukte) gelagert werden. In ihrem neuen Faktenblatt „Kühllagerung von Arzneimitteln“ hat die ABDA beschrieben, worauf es bei der sachgerechten Kühllagerung ankommt und wie man eine lückenlose Kühlkette einhält. Auch geht sie in diesem Zusammenhang auf ausländische Versandapotheken ein. „Beim (grenzüberschreitenden) Versand temperaturempfindlicher Arzneimittel gibt es einige Probleme“, schreibt die ABDA. Sie begründet ihr Statement damit, dass auf europäischer Ebene die Kennzeichnungspflichten zur Kühllagerung bzw. die Kühlkettenpflicht nicht harmonisiert sind. Und weiter: „Die Temperaturführung während des Transportes kann durch nicht-spezialisierte Logistikdienstleister nicht durchgängig garantiert werden.“ Das bestätigt eine großangelegte Studie der Noweda. Die Ergebnisse veröffentlichte die Apothekergenossenschaft 2017. So konnte eine Bestellung nicht einmal bei jeder der getesteten Versandapotheken durchgeführt werden, da manche Versender grundsätzlich keine Kühlwaren im Sortiment haben. |

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