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Ist doch alles gut

Bund sieht keinen Handlungsbedarf bei Apothekenüberwachung

hfd/ral | Der Zyto-Skandal wurde vom Vorsitzenden Richter beim Landgericht Essen auch als „Behördenversagen“ bewertet. Bund und Länder sehen dennoch keinen Handlungsbedarf bezüglich der Apothekenüberwachung.
Foto: benicoma – stock.adobe.com

Nachdem er den Bottroper Zyto-Apotheker wegen Unterdosierungen und Kassen-Betrugs zu zwölf Jahren Haft verurteilt hatte, nahm der Vorsitzende Richter Johannes Hidding sich die Aufsichtsbehörden vor. Der Apotheker hätte nicht so lange so handeln können, wenn es eine wirksame Apothekenkontrolle gegeben hätte. „Die Geschichte dieses Kriminalfalls ist auch eine Geschichte des Behördenversagens“, erklärte er vergangene Woche.

Konsequenzen sind dennoch nicht zu erwarten. Auf die Frage, wie angesichts des Bottroper Skandals sowie des Richterspruchs die Apothekenüberwachung gesetzlich reformiert werden soll, sieht das Bundesgesundheitsministerium (BMG) keinen Handlungsbedarf. Die Apothekenüberwachung „richtet sich nach den bereits existierenden bundesweiten Vorschriften des Arzneimittelgesetzes“, heißt es in einem Schrieb aus dem Haus von Minister Jens Spahn. „Das Bundesministerium für Gesundheit geht davon aus, dass die bestehenden Vorschriften eine effektive Überwachung der Apotheken ermöglichen.“

Und das Land Nordrhein-Westfalen verwies auf Anfrage von DAZ.online lediglich auf die intensivere Überwachung der Herstellung patientenindividueller Zytostatikazubereitungen, die per Erlass geregelt worden war. |

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