DAZ aktuell

Problemkind Datenschutzverordnung

FDP fragt nach Belastung in Apotheken und will missbräuchliche Abmahnungen verhindern

bro/ks/ral | Seit rund einem Monat sind die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue ­Bundesdatenschutzgesetz nun scharf gestellt. Bereits im Vorfeld hat sich abgezeichnet, dass damit eine Menge Arbeit auf die Apotheken zukommt. Wie sieht es nun in der Praxis aus? Dies will die FDP-Bundestagsfraktion von der Bundesregierung wissen. Die Liberalen warnen vor einer zu hohen bürokratischen Belastung – und sie fordern einen Gesetzentwurf, der missbräuchliche Abmahnungen bekämpft.

Für Apothekenbesitzer gibt es seit dem 25. Mai deutlich mehr bürokratische Anforderungen im Bereich des Datenschutzes. Schließlich haben sie es mit besonders sensiblen Gesundheitsdaten zu tun. Bei der FDP ist dies ein Thema, bereits Anfang Juni hat sie eine Anfrage an die Bundesregierung geschickt, in der sie durchblicken ließ, dass die Regierung insbesondere kleinere und mittlere Betriebe mit der DSGVO aus ihrer Sicht alleine gelassen hat. Nun wird die Fraktion konkreter und fragt nach den Mehrbelastungen für kleine und mittlere Unternehmen im Gesundheits- und Pflegebereich. Insgesamt haben die Liberalen 16 Fragen formuliert, die allesamt eine kritische Einstellung der FDP zur bürokratischen Mehrbelastung in Apotheken und Arztpraxen erkennen lassen. So will die Fraktion beispielsweise wissen, welche Auswirkungen die DSGVO auf den Austausch von Patientendaten zwischen einzelnen Leistungserbringern haben könnte. Auch den Datenaustausch zwischen Apotheken und Krankenkassen sowie Pflegeeinrichtungen thematisieren die Liberalen. Und natürlich geht es auch ums Geld: Die Oppositionsfraktion fragt, was Apotheken und andere Gesundheitsbetriebe die Einführung und Umsetzung der Datenschutzregeln kostet.

Schreckgespenst Abmahnwelle

Ein Dorn im Auge sind der FDP zudem missbräuchliche Abmahnungen. In ihrer ersten Kleinen Anfrage hatte sie die Bundesregierung auf eine von vielen Unternehmen befürchtete Abmahnwelle hingewiesen. Denn die DSGVO ist für die Unternehmen nicht zuletzt deshalb so bedrohlich, weil die Sanktionsmöglichkeiten deutlich erweitert wurden. Die Bundesregierung ist allerdings nicht der Ansicht, dass es für klein- und mittelständische Unternehmen nun zu höheren Bußgeldern als bisher kommen wird. Sie erklärt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage jedoch, dass sie die vonseiten der Unternehmen geäußerten Befürchtungen zu „Abmahnwellen“ im Bereich des Datenschutzes ernst nehme. Im Koalitionsvertrag sei vereinbart, dass ein „Missbrauch des bewährten Abmahnrechts verhindert“ werden soll. Gegenwärtig prüfe die Regierung Maßnahmen in diesem Bereich. Diese Prüfung treibt die FDP-Fraktion mit einem weiteren Antrag voran: Der Bundestag soll demnach die Bundesregierung auffordern, missbräuchliche Abmahnungen zu verhindern und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Geltung zu verschaffen. |

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