Arzneimittel und Therapie

Celestamine®-Engpass hält an

Notfallindikation muss auf Rezept vermerkt werden

cst | Der Lieferengpass für Celestamine® N 0,5 liquidum, der bereits Anfang des Jahres gemeldet wurde, sollte eigentlich bis Mai behoben sein. Nun hat der Hersteller MSD Sharp & Dohme GmbH bekannt gegeben, dass die Probleme weiterhin bestehen. Grund dafür sind die anhaltenden Folgen einer weltweiten Cyberattacke, der auch die Produktionsstätte des Betamethason-Präparates zum Opfer gefallen war. Für viele Allergiker ist das Notfallmedikament als initiale Maßnahme nach einem Bienen- oder Wespenstich jedoch unentbehrlich. Um deren Versorgung nicht zu gefährden, werden Ärzte ausnahmsweise gebeten, die Indikation „Insektengiftallergie“ bzw. „Bestandteil des Notfallsets zur Soforthilfe bei anaphylaktischen Reaktionen“ auf dem Rezept zu vermerken. Bei der Bestellung muss das entsprechend gekennzeichnete Rezept dem Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Patientendaten sind unkenntlich zu machen.

Foto: MSD Sharp & Dohme GMBH

Doch es gibt auch andere Glucocorticoid-Präparate, die als Alternativen für die Notfalltherapie infrage kommen:

  • Infectodexakrupp® 2 mg/5 ml Saft (Dexamethason): zugelassen für schweren akuten Asthmaanfall
  • Infectocortikrupp® Zäpfchen (Prednisolon): zugelassen für allergische Reaktionen vom Soforttyp
  • Okrido® 6 mg/ml Lösung zum Einnehmen (Prednisolon): zugelassen für schwere allergische und ana­phylaktische Reaktionen, Asthma bronchiale |

Quelle

Pressemitteilung MSD Sharp & Dohme GmbH vom 29. Juni 2018

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