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Apotheker können mehr

Gesundheitssachverständigenrat vermisst Apotheker in der sektorenübergreifenden Versorgung

BERLIN (ks) | Der Gesundheitssachverständigenrat sieht nach wie vor viel Über-, Unter- und Fehlversorgung im deutschen Gesundheitssystem. In seinem diese Woche vorgestellten Gutachten 2018 macht er erneut zahlreiche Vorschläge, wie dem entgegengewirkt werden könnte. Die Arzneimittelversorgung und speziell Apotheken stehen zwar nicht in seinem Fokus – doch ganz unerwähnt bleiben sie nicht.

Wie können die erheblichen, aber dennoch begrenzten Mittel, die für die Gesundheit aufgebracht werden, zum Wohl der Patienten bzw. der Versicherten, bedarfsgerecht und in hoher Qualität eingesetzt werden? An Ideen mangelt es den Experten nicht. Sie nehmen sich auf mehr als 750 Seiten unter anderem der Notfallversorgung und der Krankenhausplanung und -finanzierung genauer an. So empfehlen sie bei der Notfallversorgung bisher getrennte Zuständigkeiten zusammenzuführen. Und zwar mit telefonisch einfach erreichbaren sogenannten Integrierten Leitstellen und Integrierten Notfallzentren, in denen niedergelassene Ärzte und Klinikärzte unter einem Dach zusammenarbeiten und Patienten im Notfall rund um die Uhr versorgen können. Dieser Bereich könnte laut dem Ratsvorsitzenden Prof. Ferdinand Gerlach ein „Eisbrecher“ für die sektorenübergreifende Versorgung überhaupt sein. Denn auch hier sieht der Sachverständigenrat Nachholbedarf.

Obwohl es schon seit 20 Jahren Integrierte Versorgungsformen gebe, die darauf abzielten, Sektorengrenzen zu überwinden, sei die Zwischenbilanz „noch immer unbefriedigend“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende Prof. Eberhard Wille. Der Gestaltungsspielraum sei noch immer zu eng. Auch die Apotheker hält er für unzureichend berücksichtigt. Sie sollten als gleichberechtigte Partner zugelassen werden, heißt es in einer Empfehlung. Gegenwärtig ist dies lediglich mittelbar über § 129 Abs. 5b SGB V möglich: Danach können Apotheker sich nur dann beteiligen, wenn die Angebote öffentlich ausgeschrieben wurden. Dies habe ihre Mitwirkung an der besonderen Versorgung bisher weitgehend verhindert, so das Gutachten. Dabei seien Apotheken für Patienten häufig die erste Anlaufstelle im Gesundheitswesen. Vor allem durch gezieltes Medikationsmanagement könnten sie dazu beitragen, Effizienz und Effektivität integrierter Versorgungskonzepte zu verbessern. „An die Stelle ihrer bisherigen Vergütung würde eine vergleichsweise günstigere Honorierung im Rahmen von netzinternen Vereinbarungen treten“, so die Gutachter.

Wille kann sich aber noch mehr vorstellen: „Apotheken könnte man auch präventive Aufgaben übertragen“, erklärte er auf Nachfrage. In anderen Ländern sei dies bereits üblich. Er nannte hier das Beispiel Impfen. Wille ist überzeugt: „Die Kapazitäten von Apotheken sind noch nicht hinreichend ausgeschöpft“.

Im Kapitel zur sektorenübergreifenden Versorgung enthält das Gutachten zudem einen interessanten Exkurs zum Thema „Arzneimittelversorgung während und nach dem Krankenhausaufenthalt“. Darin stellt der Rat fest, dass diese Versorgung ein wichtiger Bestandteil eines adäquaten Entlassmanagements sei. Auch hier müsse eine Über-, Fehl- oder Unterversorgung vermieden werden – auch mithilfe von Informationen. Dafür sei zwar eigentlich der Arzt verantwortlich. Aber oft werde die bisherige Medikation eines Patienten nicht korrekt erhoben und es komme zu unbeabsichtigten Fehlern. Betrachtet man aber verschiedene Professionen, so könnten Apotheker eine vollständigere und bessere Medikationsanamnese erheben als etwa Ärzte oder Pflegende, heißt es im Gutachten. „Insofern erscheint der Einsatz von Apothekern sinnvoll, damit sie im Krankenhaus die Medikation überprüfen und insbesondere bei der Entlassung für eine strukturierte Weitergabe der medikamentösen Information sorgen können.“ |

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