DAZ aktuell

ADKA will Pharmazie­studium neu ausrichten

Grundpositionen zur Aus- und Weiterbildung vorgestellt

BERLIN (ks) | Das Pharmaziestu­dium muss nach Ansicht des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker e.V. (ADKA) dringend neu ausgerichtet und die Approbationsordnung angepasst werden. Vorschläge hierzu haben die Klinikapotheker nun veröffentlicht.

Präsidium, Vorstand und Mitgliederversammlung der ADKA haben dieses Jahr ihre Grundpositionen zu aktuellen Fragestellungen der pharmazeutischen Ausbildung und der Postgraduierten-Weiterbildung beschlossen. Im Juni wurden ihre Vorschläge in der Fachzeitschrift Krankenhauspharmazie veröffentlicht.

Die ADKA ist zunächst der Auffassung, dass das Universitätsstudium für alle Studierenden in den Lernzielinhalten einheitlich bleiben muss. Eine Spezialisierung bereits im Hauptstudium – etwa auf Offizin- oder Krankenhauspharmazie – lehnt sie ab. Allerdings sei die Bedeutung des Faches Klinische Pharmazie für die zukünftige Berufsausübung in der aktuell geltenden Approbationsordnung für Apotheker nicht angemessen berücksichtigt. So nehmen die Fächer des Stoffgebietes V (Klinische Pharmazie, Pharmakologie und Toxikologie) laut ADKA nur 12,4 Prozent der Gesamtausbildungsstunden an der Universität ein. Die Klinik­apotheker fordern hingegen eine gleichmäßige Verteilung: Die An­teile der Fachinhalte für die fünf Hauptfächer sollten in einem neu strukturierten Pharmaziestudium mit gleichen curricularen Zeit­ansätzen vermittelt werden – jedes Fach steht damit für 20 Prozent des Gesamtlehrangebots. Ferner fordert die ADKA, das Pharmaziestudium auf zehn Semester zu verlängern.

Der Verband ist zudem der Auffassung, dass an allen 22 Universitätsstandorten, an denen Pharmazie ­gelehrt wird, auch entsprechende Lehrstühle (W3-Professuren) für Klinische Pharmazie eingerichtet werden müssen. Zusätzlich hält sie W2-Professuren für Klinische Pharmazie für notwendig, die den Lehrstühlen zugeordnet werden. Das Ziel: „Die Förderung einer institutionalisierten, engen interdisziplinären und interprofessionellen Zusammenarbeit mit der Humanmedizin.“

Bereichsweiterbildung zum Stationsapotheker

Die Postgaduiertenweiterbildung in der Krankenhausapotheke hat die ADKA ebenso im Blick. Sie soll langfristig internationalen Standards angepasst werden – Orientierung gibt hier die European Association of Hospital Pharmacists (EAHP), mit dem von ihr entwickelten Common-Training-Framework-Prozess (CTF), der unter anderem eine Regelweiterbildungszeit von vier Jahren vorsieht. Da dies jedoch ein langwieriger Prozess sei, müsse man auch kurzfristig tätig werden. So hat die ADKA die Bereichsweiterbildung „Stationsapotheker“ bei der Bundesapothekerkammer (BAK) angeregt – mit Erfolg. Sie soll aufbauend auf der bereits etablierten Gebietsweiterbildung „Klinische Pharmazie“ die Qualifikation von Apothekern auf Station weiter befördern. Die ADKA arbeite hier der BAK zu und werde ein entsprechendes Weiterbildungscurriculum erstellen. |

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