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Grünes Licht für Verhältnismäßigkeitstests

EU-Parlament stimmt Richtlinienvorschlag zu

BERLIN (ks) | Am 14. Juni hat das Europäische Parlament der überarbeiteten EU-Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen zugestimmt. Um die Richtlinie, die Teil des EU-Dienstleistungs­paketes ist, wurde lange hart gerungen. Nicht zuletzt die deutschen ­Gesundheitsberufe sorgten sich vor neuen Vorgaben aus Brüssel und kämpften um eine Bereichsausnahme für sich. Dies gelang zwar nicht, aber es gab „Detailverbesserungen“, die auch die ABDA anerkennt.
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Das EU-Parlament hat der Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufs­reglementierungen zugestimmt.

Die neue Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, vor dem Erlass neuer oder der Änderung bestehender Berufsreglementierungen eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen. Deren Ergebnisse sind sodann der Kommission im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens mitzuteilen. Unter anderem Deutschland hatte Subsidiaritätsrüge gegen das Vorhaben erhoben, weil sie darin einen Eingriff in nationale Hoheitsrechte sah – große Auswirkung hatte dies jedoch nicht. Der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments lehnte eine Bereichsausnahme für Heilberufe mit knapper Mehrheit ab – und auch der nun im Trilog zwischen Rat, Parlament und Kommission ausgehandelte Kompromiss enthält eine solche nicht. Doch es gibt Klarstellungen im Text. Dass es dazu kam, reklamiert die ABDA auch für sich: „Dank intensiver Zusammenarbeit mit den europäischen Partnerverbänden“ sei es gelungen, noch einige Detailverbesserungen insbesondere für Heilberufe im Richtlinientext zu verankern, erklärte ein ABDA-Sprecher. So werde nun die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und ihr Ermessensspielraum im Rahmen der Verhältnismäßigkeit betont. Zudem dürfe die Verhältnismäßigkeitsprüfung ihrerseits keinen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen, sondern solle der jeweils betroffenen Vorschrift angemessen sein. Beim Kriterienkatalog für die Prüfung werde betont, dass bei der Reglementierung von Gesundheitsberufen ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt werden soll. „Ob diese und andere beschlossene Änderungen ausreichen, künftige Deregulierungen verhindern zu können, wird die Zukunft zeigen“, so der ABDA-Sprecher. Nun sei die Bundesregierung gefordert: Sie müsse für eine sachgerechte Umsetzung in nationales Recht sorgen.

Zwei Jahre Zeit zur Umsetzung

Bevor es losgehen kann, muss die Richtlinie noch vom Ministerrat formal abgesegnet und im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Damit ist in den nächsten Wochen zu rechnen. Anschließend haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Brüsseler Vorgaben rechtlich umzusetzen. |

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