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Grippeimpfstoffe: Industrie fühlt sich bestätigt

Vergabekammer kippt Impfstoffvereinbarung im Nordosten

ks | Vergangene Woche hat die Vergabekammer des Bundes die Impfstoffvereinbarung der AOK Nordost mit den Apothekerverbänden der Region gekippt. Die Kasse hätte das Vergaberecht beachten müssen, wenn sie die Ärzte zu einem besonders preisgünstigen Produkt lenken möchte.

Für die kommende Saison haben AOK Nordost und die Apothekerverbände von Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern erstmals einen Erstattungsfestpreis für Vierfach-Impfstoffe ausgehandelt: 10,95 Euro inkl. Mehrwertsteuer bekommt die Apotheke, wenn der Arzt generisch verordnet. Der aktuelle Kritikpunkt ist, dass die generische Verordnung auf den Mylan-Impfstoff Influvac® Tetra hinausläuft. Dafür sorgt eine Rahmenvereinbarung zwischen der Tochterfirma D.S.C. des Berliner Apotheker-Vereins und Mylan. Andere Hersteller tetravalenter Impfstoffe wollten dieser Vereinbarung nicht beitreten.

GlaxoSmithKline stellte vielmehr einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer. Diese entschied nun, dass der Vertrag zwischen der AOK und den Apothekerverbänden unwirksam ist (siehe AZ 2018, Nr. 21, S. 1). Sie erklärte zudem, auf welche Weise die AOK die von ihr gewünschte Lenkung der Ärzte vergaberechtlich korrekt gestalten könnte – nämlich durch Ausschreibungen gegenüber Apotheken oder Herstellern. Alternativ seien auch Open-House-Verfahren möglich.

Die AOK Nordost bedauert die Entscheidung; sie sei „nicht nachvollziehbar“. Die Kasse prüft nun, ob sie Rechtsmittel einlegt. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) fordert nun vom Gesetzgeber ein klareres Ausschreibungsverbot für Impfstoffe. |

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