DAZ aktuell

Länder haben Lieferengpässe im Blick

Landesgesundheitsminister sollen sich mit der Reform von Rabattverträgen befassen

BERLIN (ks/bro) | Im Juni treffen sich die Gesundheitsminister und -senatoren aller Bundesländer zur 91. Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Die Landesgesundheitsbehörden haben bereits Themen vorbereitet, die ihre Amtschefs Anfang Mai nochmals besprechen werden. Von den Vertretern aus dem Saarland und Hessen stammt dabei ein Antrag, in dem es um Lieferengpässe geht.

Unter dem Titel „Steuerungsinstrumente für versorgungsrelevante Arzneimittel“ schlagen sie folgenden Beschluss vor: Die GMK soll feststellen, dass trotz der im internationalen Vergleich sehr guten Arzneimittelversorgung und -qualität in Deutschland Lieferengpässe bei Arzneimitteln nach wie vor ein Problem sind. Daher soll das Bundesgesundheitsministerium gebeten werden, zu überprüfen, „inwieweit eine Notwendigkeit gesetzlicher Änderungen oder anderer Maßnahmen besteht“. Das klingt zunächst recht unkonkret – doch die Landesbehörden liefern in der Begründung ihres Beschlusses zahlreiche Anregungen mit. So sollten „wettbewerbliche Steuerungsinstrumente (Vertragswettbewerb) und die Überprüfung von Preissteuerungsinstrumenten für versorgungsrelevante Arzneimittel nachjustiert“ und Rabattverträge für lebenswichtige Arzneimittel grundsätzlich hinterfragt werden. Zudem sollten Ausschreibungen von Krankenkassen „stets konsequente Mehrfachvergaben mit definierten Liefermengen“ vorsehen, um Lieferausfälle zu vermeiden. Analog zu Hilfsmittelverträgen sollten gesetzliche Regelungen für „Verhandlungsverträge im Arzneimittelbereich“ erwogen werden, „um durch den Verhandlungsprozess auch das gegenseitige Verständnis für die besondere Marktsituation zu fördern“. Auch sollten Anreize für die vermehrte Arzneimittelherstellung in europäischen Produktionsstätten geprüft werden.

Weitere Anträge, die die Amtschefs an die Landesminister herantragen wollen, betreffen z. B. eine Reform des Heilpraktikerwesens, die Evaluation der Neuregelungen in der Substitutionstherapie Opiadabhängiger und ein zweites E-Health-Gesetz. Für Letzteres bestehe unter anderem dringender Handlungsbedarf, weil eine gesetzliche Regelung für die Anbindung von Krankenhäusern und Apotheken an die Telematikinfrastruktur fehle. Zudem fordern die Landesbehörden, dass Ärzte und Apotheker besser miteinander kommunizieren, um die Gesamtmedikation und eventuelle Interaktionen von Patienten zu erfassen. Nötig sei hier eine offene IT-Schnittstelle. |

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