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ABDA: Schaden abwehren, Nutzen stiften

Standesvertretung will öffentlich nicht über das Honorargutachten diskutieren

eda | Zur Kammerversammlung der Landesapothekerkammer Hessen in der vergangenen Woche kam ABDA-Präsident Friedemann Schmidt, um über Honorargutachten, Rx-Versandverbot und Koalitionsvertrag zu sprechen. Auch die Informationspolitik und Strategien der ABDA standen auf der Tagesordnung.
Foto: LAK Hessen
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt

Wieso äußert sich die oberste Standesvertretung nur so zurückhaltend zum Honorargutachten? Gibt es einen „Plan B“, wenn das Rx-Versandverbot nicht in Kraft treten sollte?

Für Hessens Kammerpräsidentin Ursula Funke steht fest: Um offizielle Antworten auf diese Fragen zu erhalten, lädt man am besten die richtigen Personen ein. Und so war es weder ein spontaner noch ein überraschender Besuch von ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Im Hinblick auf den Koalitionsvertrag zwischen der Union und SPD, begann er über die apothekenrelevanten Themen zu sprechen. Einerseits kämen mit den großen (europäischen) Themen wie Digitalisierung, SecurPharm oder die neuen Datenschutzrichtlinien viele Änderungen im Detail auf die Apotheken zu. Die Standesvertretungen hätten die Aufgabe zu erörtern und zu entscheiden, wie sie konkret umsetzbar wären. Andererseits wären es gerade die regionalen Herausforderungen, wie Ärztemangel oder (digitale) Modellprojekte, für die es auch übergeordnete Konzepte und langfristige Lösungen geben müsste. Schmidt wies darauf hin, dass gerade in der Beziehung zwischen Ärzten und Patienten sich in Zukunft Veränderungen und neue Fragestellungen ergeben würden: Werden die Kontakte zukünftig nur noch virtuell stattfinden? Inwiefern sind elektronische Verordnungen mit der freien Apothekenwahl vereinbar?

Rx-Versandverbot alternativlos

Im Gesetzgebungsverfahren zum Rx-Versandverbot hätte sich mit der Bundestagswahl und der langen Phase der Regierungsbildung naturgemäß eine Diskontinuität ergeben und wertvolle Zeit sei verloren. Doch das Thema wäre sowohl für die ABDA als auch die Koalitionsparteien nach wie vor das wichtigste im Apothekenbereich und alternativlos. Überhaupt würde sich durch die jetzt deutlich verkürzte Legislaturperiode eine ganz neue Situation ergeben.

„Es gibt Gewinnerthemen und Verliererthemen. Das Honorargutachten ist da, um Schaden zu stiften“, so Schmidt. Interne Beratungen hätten ergeben, dass es kontraproduktiv sei, über solch ein qualitativ schlechtes Gutachten öffentlich zu diskutieren. Im Januar auf dem Pharmacon-Kongress in Schladming hatten Apotheker die obersten Standesvertreter diesbezüglich heftig kritisiert. Aufgabe der ABDA sei es nicht, ständig in Kontakt und Austausch mit allen Apothekern zu stehen, dies wäre vielmehr Sache der Kammern und Verbände. Die ABDA müsse dafür sorgen, dass der Berufsstand nach außen hin gut vertreten werde. „Der Erfolg misst sich letztendlich nicht an interner Kommunikation“, stellte Schmidt klar. Bei Politikern und in der Bevölkerung müsse Zustimmung, Anerkennung und Vertrauen geschaffen werden, daher verfolge die ABDA vor allem nur die eine Dimension der Kommunikation – und zwar nach außen. Das Arbeitsmotto würde vereinfacht lauten: „Schaden abwehren, Nutzen stiften“. Er ist überzeugt: „Wenn wir das so handhaben, wird das als konsentierte Position wahrgenommen.“ |

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