Gesundheitspolitik

Geld von der Industrie

Welche Nebeneinkünfte erhält Ulla Schmidt?

eda | Im letzten Jahr soll die Abgeordnete – und bis Oktober auch Vizepräsidentin – des Deutschen Bundestags Ulla Schmidt (SPD) üppige Nebeneinkünfte einkassiert haben. Wie die „Stuttgarter Zeitung“ berichtet, sollen Gelder in Höhe von bis zu 240.000 Euro geflossen sein.
Foto: Benno Kraehahn
Ulla Schmidt

„Sie hat die Praxisgebühr erfunden und den vollen Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrenten eingeführt.“ Der Artikel in der „Stuttgarter Zeitung“ leitet nicht gerade wohlwollend auf die Thematik ein.

Die SPD-Politikerin und frühere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt soll neben ihren Einkünften als Abgeordnete viel Geld von der Pharmaindustrie erhalten haben. Im letzten Jahr waren das zwischen 136.000 und 242.000 Euro größtenteils vom Schweizer Pharmaunternehmen Siegfried Holding AG. Dort ist Schmidt als Verwaltungsrätin tätig. Die Summe soll sich aus den monatlichen Einkünften und einem „Zusatzhonorar“ zusammensetzen. Im Artikel wird darauf hingewiesen, dass sich die genauen Beträge nicht ermitteln lassen, da Parlamentarier ihre Nebeneinkünfte innerhalb von zehn Stufen angeben müssen – von 1000 Euro im Monat bis zu mehr als 250.000 Euro im Jahr.

Darüber hinaus sei Ulla Schmidt auch für weitere Firmen tätig: Die „Stuttgarter Zeitung“ nennt in dem Zusammenhang die Firma K+S Sozialbau AG, ein Anbieter für den Bau und Betrieb von Seniorenresidenzen, sowie die Philips GmbH, bei der Schmidt Mitglied des Aufsichtsrates ist. Die Sozialdemokratin soll demnach zu den Parlamentariern mit den höchsten Nebeneinkünften gehören. Aktueller Spitzenreiter sei der AfD-Politiker Enrico Komning. Der Rechtsanwalt soll aus nur einem einzigen Mandat Einnahmen von mehr als 250.000 Euro beziehen. Auch Hans Michelbach (CSU), Hans-Georg von der Marwitz (CDU) und Uwe Kamann (AfD) können als Unternehmer auf beachtliche Extraeinnahmen blicken. Rechtens sind die Nebeneinkünfte übrigens solange die Arbeit im Parlament im Mittelpunkt steht und kein Geld „ohne angemessene Gegenleistung des Mitglieds des Bundestages“ fließt. |

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