Gesundheitspolitik

Kaum Kontrollen bei Zyto-Apotheke

Amtsapothekerin sagt im Bottroper Prozess aus

ESSEN (hfd) | Die Vernehmung der Amtsapothekerin Hanneline L. vor dem Landgericht Essen am vergangenen Mittwoch wurde mit Spannung erwartet: L. war in den vergangenen Jahren für die Überwachung der Bottroper Zyto-Apotheke zuständig, in der Apotheker Peter S. jahrelang unterdosierte Krebsmittel hergestellt haben soll.

Zunächst versuchte Hanneline L. mithilfe ihres als Zeugenbeistand auftretenden Anwalts vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen mit der Begründung, dass sie sich durch ungünstige Antworten selber belasten könne – doch dies wurde vom Gericht abgelehnt.

Schwerpunkt der Vernehmung war die Zyto-Herstellung: Der Richter fragte L. insbesondere zum Zeitraum der Jahre 2012 bis 2016, auf die sich aufgrund von Verjährungsfristen die Anklage bezieht. „Im Jahr 2012 kam die neue Apothekenbetriebsordnung“, erklärte die Amtsapothekerin, es habe „sehr viele neue Regelungen“ gegeben. Diese „mit Leben zu füllen war nicht ganz so einfach“, erklärte L. – sowohl für Apotheker als auch die Aufsichtsbehörden.

Erst ein Schreiben der Länder­arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen (AG AATB) habe im Februar 2012 erste Fragen geklärt, in einem Fragenpapier seien im Frühjahr 2014 weitere Details geregelt worden. Die Amtsapotheker hätten dieses Schreiben als verbindlichen „Erlass“ angesehen, doch habe es für eine genauere Regelung der Kontrollen noch nicht ausgereicht, sagte L.

Keine Inspektion zwischen 2012 und 2015

Auf die Frage des Nebenklage-Vertreters Goldbach, ob es von 2012 bis 2015 dann überhaupt Inspektionen in Apotheken gegeben habe, antwortete L.: „Nein. Ich bin mir ziemlich sicher: Nein.“ So habe sie auch das Zyto-Labor von S. ab 2011 nicht kontrolliert. Hätte man es nach den neuen Regeln geprüft, hätte man „nur Mängel“ gefunden, erklärte die Amtsapothekerin: Schon baulich habe das Labor nicht den Anforderungen entsprochen.

Offenbar um zumindest zukünftig den Anforderungen zu genügen, reichte S. im Januar 2015 Unterlagen für ein neues Reinraumlabor ein. Am 19. Januar 2016 seien diese Räumlichkeiten im Zuge einer Begehung zusammen mit der Bezirksregierung offiziell zu Apothekenbetriebsräumen geworden, sagte L. Sowohl von ihr als auch der Bezirksregierung seien einige Mängel vorgebracht worden, deren Behebung S. innerhalb weniger Tage meldete – woraufhin L. ohne weitere Besichtigung den ­Betrieb freigab.

Foto: DAZ.online/hfd
Der Angeklagte Peter S. inmitten seiner vier Verteidiger

Keine Bedenken wegen langer Lagerung von Anbrüchen

Auf die Frage, ob es Beschwerden von dritter Seite über die Apotheke gab, überlegte die Amtsapothekerin lange und berichtete über ein fehlendes Kreuz beim Durchschlag ­eines Thalidomid-Rezepts – doch habe S. hier keine Schuld getroffen. Erst auf direkte Konfrontation erklärte sie, dass sie im April 2016 von einem Mitarbeiter der PTA-Schule Castrop-Rauxel besucht worden sei, der sie darauf aufmerksam machen wollte, dass Zytostatika-Anbrüche in der Apotheke von Peter S. zu lange verwendet worden seien. Ein Kollege wie auch sie hätten dem Herrn jedoch erklärt, dass dies bundesweit so gemacht werde – und das Vorgehen unbedenklich sei, erklärte L. vor Gericht.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Hidding erläuterte sie auch, wie sie von den Vorwürfen gegen S. gehört habe: Ende September habe ein Mitarbeiter der Kriminalpolizei sie persönlich sprechen wollen und von der zunächst anonymen Anzeige des Whistleblowers Martin Porwoll ­berichtet, nach der S. Zytostatika unterdosieren würde. Es sei Wert darauf gelegt worden, dass möglichst wenige Personen von den Ermittlungen erfahren, damit S. nicht vorgewarnt wird, erklärte L. Bei der Razzia und Inhaftierung von S. am 29. November 2016 habe sie insbesondere dafür sorgen sollen, dass die Ermittlungskräfte im Reinraumlabor keinen Schaden erleiden. Außerdem habe sie die ­Anordnung getroffen, „dass das ab sofort geschlossen ist“, sagte L. Der Vater von S. sei als vertretender Leiter bestimmt und die Zyto-Versorgung über eine andere Apotheke organisiert worden.

Dann beschrieb die Amtsapothekerin, welches Bild sich ihr bot: „In der Apotheke waren sehr viele Substanzen, im Lagerraum war ­alles sehr, sehr gefüllt“, erklärte L. zu ihren Eindrücken von der Razzia. Im Kühlschrank seien Anbrüche nicht mit den Anbruchzeiten gekennzeichnet gewesen. Außerdem sei ein weiterer Raum vor­gefunden worden, den sie nicht kannte – kein offizieller Apothekenbetriebsraum. In diesem Raum seien die Dokumentation und auch Arzneimittel gelagert worden, sagte die Amtsapothekerin. „Ich war überrascht.“

Mehrere Nebenklagevertreter fragten L., ob nicht die Möglichkeit bestanden hätte, Proben zu ziehen. „Ich habe nirgendwo Zytostatika-Proben gezogen“, erklärte die Amtsapothekerin – auch da nach ihrem Kenntnisstand in Deutschland kein Labor existiert hätte, das diese hätte untersuchen können. „Das Proben-Ziehen von Zytostatika ist insgesamt problematisch – sie nehmen damit einem Patienten eine Therapie“, sagte sie, da ein Infusionsbeutel verloren ginge. „Mir ist nicht bekannt, dass in ganz Deutschland so etwas gemacht wird.“ Auch alternative Untersuchungen habe sie nicht vornehmen müssen. „Es gibt keinen Zwang, dass ich etwas analysieren lassen muss“, erklärte L. Stattdessen habe sie mit S. viele Details „Punkt für Punkt besprochen“ – auch das sei „eine Form der Überwachung“.

Nur angekündigte Kontrollen

In dem AATB-Schreiben vom März 2014 sei geregelt worden, dass ­Zyto-Apotheken nur angekündigt kontrolliert werden sollten – für unangekündigte Kontrollen habe sie keinen Anlass gehabt.

Ein weiterer Nebenklagevertreter fragte die Amtsapothekerin zu einer früheren Anzeige aus dem Jahr 2013 gegen S., bei der auch Vorwürfe der Niedrigdosierung, der Verwendung abgelaufener Wirkstoffe wie auch von Steuer­delikten erhoben worden seien. Wusste sie hiervon? „Wir haben jetzt rückblickend festgestellt, dass es einen Vermerk gibt und eine ­Anfrage der Polizei, die das sein könnte“, erklärte L. Doch offenbar führte dies nicht zu weiteren Kontrollen oder Überprüfungen. Die Ermittlungen wurden damals relativ schnell wieder eingestellt.

Die Verteidiger von S. richteten nur wenige Fragen an die Amtsapothekerin. Auf die Frage, warum das neue Labor geschlossen wurde, sagte sie „zum Schutz der Bevölkerung“ – aufgrund des Verdachts von Unterdosierungen.

Verteidiger stoppen Peter S. nach dem ersten Wort

Bei der Verhandlung am vergangenen Donnerstag (einen ausführlichen Bericht dazu lesen Sie in DAZ 6/2018) äußerte sich der Angeklagte zum ersten Mal im ganzen Verfahren selbst – zuerst lautlos, dann sagte er, dass er „einmal“ den AOK-Mitarbeiter gesehen habe. Die Verteidiger redeten sofort auf ihn ein – offenbar um ihn zu stoppen, weitere Aussagen vor Gericht zu machen.

Der Vorsitzende Richter machte zum Ende des Verhandlungstages klar, dass er den Prozess zügig ­vorantreiben will: Von den von ­Nebenklagevertretern angeregten Ladungen von Onkologen oder ­Betroffenen wolle er keinen Gebrauch machen – außer hierzu würden noch formelle Beweisanträge eingereicht. Damit könnten schon in dieser Woche die Zeugenvernehmungen enden und am 14. Februar die Plädoyers beginnen, erklärte Hidding. |

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