Gesundheitspolitik

Countdown für den Securpharm-Zugang

BERLIN (ks) | Der Startschuss für Securpharm rückt immer näher. Mittlerweile haben sich die meisten Apotheken für das N-Ident Verfahren registriert, das ihnen den Zugang zum Securpharm-System verschafft. Aber nicht einmal ein Viertel von ihnen hat das N-ID-Zertifikat auch schon heruntergeladen und ist damit technisch startklar. Noch ist etwas Zeit, beides zu erledigen.

Die EU-Fälschungsschutzrichtlinie und die zugehörige delegierte Verordnung schreiben es vor: Ab dem 9. Februar 2019 muss jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel, das ab diesem Tag für den Verkehr freigegeben wurde, vor Ab­gabe an den Patienten einer Echtheitsprüfung unterzogen werden. In Deutschland erfolgt dies über das Securpharm-System. Damit Apotheken diese Verifikation durchführen können, brauchen sie Zugang zur Securpharm-Datenbank. Für diesen müssen sich Apotheken sowie Großhandlungen identifizieren – und zwar über das N-Ident-Verfahren, das die Netz­gesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) entwickelt hat.

Ende November hatte die NGDA an alle Apotheken, Krankenhausapotheken und Großhändler appelliert, sich bis zum 17. Dezember für das N-Ident-Verfahren zu registrieren. Nur Betriebsstätten, die bis dahin angemeldet werden, könne zugesichert werden, dass sie das Zertifikat vor dem 9. Februar 2019 erhalten.

18.850 öffentliche Apo­theken registriert

Tatsächlich haben sich laut NGDA bis zum 17. Dezember 18.850 öffentliche Apotheken, 399 Krankenhausapotheken sowie 750 Großhandelsbetriebsstätten registriert. Damit haben die allermeisten Apotheken und nahezu alle Krankenhausapotheken zumindest den ersten Schritt für den Anschluss unternommen – laut Deutschem Apothekerverband gab es zum Ende des 3. Quartals 2018 genau 19.529 Apotheken. Die NGDA ist daher rückblickend zufrieden, den Stichtag ausgerufen zu haben. Allein in der Zeit zwischen der Bekanntgabe des Stichtages und diesem selbst seien rund 2500 Apotheken registriert worden – an manchen Tagen mehr als 150.

Der überwiegende Anteil der Apotheken wurde laut NGDA bereits erfolgreich überprüft. Rund 11% aller Registrierungen erforderten allerdings Nacharbeit. So wurden entweder nicht alle zur Legitima­tion notwendigen Dokumente eingereicht oder es unterliefen im Zuge der Registrierung Fehler bei der Datenerfassung. Der NGDA zufolge werden die betroffenen Apothekerinnen und Apotheker in diesen Fällen aber informiert, da ihre Unterstützung erforderlich ist. Auch wenn aktuell rund 1000 Apotheken den Legitimationsprozess noch nicht erfolgreich abgeschlossen haben, geht die NGDA davon aus, dass dies den bundesweit flächendeckenden Start von Securpharm nicht gefährdet.

Allein die Registrierung und Legitimation reichen ohnehin nicht, um Zugang zu Securpharm zu erhalten. Das Zertifikat, das die Apotheken und Großhändler am Ende bekommen, muss auch noch heruntergeladen werden. Dafür wiederum muss die Apothekensoftware bereit sein, wofür das Softwarehaus zuständig ist.

4000 Zertifikate herunter­geladen

Laut NGDA wurden mittlerweile über 4000 Zertifikate heruntergeladen. Weitere 10.000 Teilnehmer könnten das Zertifikat jetzt he­runterladen, da sie es bereits erworben und einen entsprechenden PIN-Brief erhalten haben. Und das sollten sie auch tun, wenn die Software es zulässt. Nicht zuletzt die Klinikapotheken müssen zusehen, dass ihre Software bereit für das Zertifikat ist.

Wer die Registrierung jetzt noch nicht erledigt hat, sollte dies unbedingt noch in diesem Jahr tun. Die NGDA wird sich bemühen, auch diese Nachzügler bis zum 9. Februar 2019 mit einem N-ID-Zertifikat auszustatten. Wer erst im neuen Jahr die Registrierung startet, für den dürfte es schwierig werden, zum Stichtag bereit zu sein. Der Helpdesk der NGDA steht auch zum Jahresende zur Verfügung, nähere Informationen finden Sie auf der NGDA-Webseite www.ngda.de.

Wie der Start am 9. Februar dann in der Praxis läuft, wird sich zeigen. Klar ist nämlich: Es wird nahezu ohne Erprobung des Systems losgehen. Noch drohen den Beteiligten allerdings keine Sanktionen, wenn sie gegen die neuen Pflichten der EU-Fälschungsschutzrichtlinie und der delegierten Verordnung verstoßen. Das soll sich allerdings im Laufe des nächsten Jahres ändern. Der Entwurf für das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelver­sorgung (GSAV) sieht hierzu jedenfalls verschiedene Ordnungswidrigkeitentatbestände vor. |

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