Gesundheitspolitik

„Kaum vermittelbar“

Rechtsanwalt Douglas zu Spahns Plänen

BERLIN (ks) | Die Eckpunkte des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn für den Apothekenmarkt sind zum Teil bekannte Forderungen, die man aus Apotheken-affinen Kreisen kennt. Doch manche Überlegungen, insbesondere zur Behandlung der EU-Versender, erscheinen auf den ersten Blick juristisch fragwürdig. Der Freiburger Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas meint: Werden den EU-Versendern tatsächlich Boni erlaubt – wenn auch gedeckelt –, wird es eine Vielzahl von Gerichtsverfahren geben.

Douglas kann den Eckpunkten durchaus Positives abgewinnen. So seien insbesondere der Erhalt der freien Apothekenwahl sowie die Bereitschaft, weitere pharmazeutische Dienstleistungen zu diskutieren, ein Schritt in die richtige Richtung. Auch sei Überführung der Preise ins Sozialrecht grundsätzlich begrüßenswert.

Nicht nachvollziehbar sei allerdings der Ansatz, ausländischen Versandapotheken die Möglichkeit einzuräumen, Boni von 2,50 Euro pro Arzneimittelpackung zu geben. Erst recht nicht mit der Begründung, man wolle damit dem Urteil des EuGH und dem von ihm festgestellten erschwerten Marktzugang ausländischer Versand­apotheken Rechnung tragen. „Mit dieser Argumentation wird man jedenfalls nicht eine Begründung schaffen können, die es rechtfertigt, inländische und ausländische (Versand-)Apotheken ungleich zu behandeln“, so Douglas gegenüber der AZ. Denn mit diesem Schritt würde die Ungleichbehandlung – Stichwort Inländerdiskriminierung – sogar gesetzlich kodifiziert. Und diese müsse sich am Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG messen lassen. Für Douglas ist dem Gesetzesansatz damit „die Verfassungswidrigkeit auf die Stirn geschrieben“.

Zudem werde deutschen Apothekern kaum vermittelbar sein, sich selber an das Preisrecht zu halten. „Hier ist von einer Vielzahl von Gerichtsverfahren auszugehen, in denen deutsche Apotheker sich auf gleiches Recht für alle berufen werden.“ Douglas verweist auf die in letzter Zeit ergangenen Urteile zu dieser Frage – alle seien davon ausgegangen, dass der Gesetzgeber die Gleichpreisigkeit wiederherstelle, sodass man es den deutschen Apotheken zumuten könne, sich an das Preisrecht zu halten. Gebe der Gesetzgeber die Gleichpreisigkeit jedoch auf, könne davon ausge­gangen werden, dass die Rechtsprechung dann auch den deutschen Apotheken die Boni erlaube.

Auch der Hinweis, man wolle die Entwicklungen auf dem Rx-Markt evaluieren, helfe darüber nicht hinweg. „Die Entwicklung der Marktanteile ausländischer Versandapotheken am OTC-Markt haben gezeigt, dass es zunächst dauert, bis der Versandhandel richtig in Gang kommt, dann aber die Zuwächse sehr stark sind“, so Douglas. Wenn erst einmal 5 Prozent Marktanteil der EU-Versender erreicht seien, bestehe keine Möglichkeit mehr, noch effektiv entgegenzuwirken – außer durch ein Versandverbot. Doch das wäre dann noch sehr viel schwerer zu rechtfertigen. |

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