Gesundheitspolitik

Was wird aus der Importquote?

Bundesratsausschüsse für Brandenburger Initiative

TRAUNSTEIN (cha) | Als Folge des Lunapharm-Skandals hat das Land Brandenburg eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Importförderklausel ins Leben gerufen. Die Bundesratsausschüsse für Gesundheit und Recht haben sich nun am vergangenen Mittwoch für eine Unterstützung dieses Vorhabens ausgesprochen.

Als Grund für seine Forderung nach Abschaffung der Importförderklausel bei Arzneimitteln führt das Land Brandenburg in seinem Entschließungsantrag an, dass die mit den Importpräparaten erzielten Einsparungen in keinem Verhältnis zum Vertriebsaufwand bei diesen Produkten und den Schwierigkeiten der Arzneimittelüberwachung stünden.

Insbesondere wird auf die Schwierigkeiten beim Aufklären von Fälschungen hingewiesen: An dem Importmodell seien regelmäßig diverse Händler, Umverpacker und Importeure in verschiedenen Staaten beteiligt. Ursprung und Handelsweg der Medikamente seien kaum nachvollziehbar. Das Aufklären von Fällen gefälschter Präparate gestalte sich deshalb als extrem schwierig.

Demgegenüber stünden verhältnismäßig geringe Einsparungen. Laut Berechnungen des deutschen Arzneiprüfungsinstituts lagen sie 2017 bei lediglich 120 Millionen Euro, erklärt das Land Brandenburg weiter. Über Rabattvereinbarungen seien hingegen rund vier Milliarden Euro eingespart worden. Es sei deshalb im Sinne des Patientenwohls, die Quote zu streichen.

Der Entschließungsantrag wurde am 23. November 2018 im Plenum vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen. Diese haben nun am vergangenen Mittwoch grünes Licht gegeben. Am 14. Dezember wird der Antrag dann erneut dem Bundesratsplenum zur Beschlussfassung vorgelegt.

Das Bundesgesundheitsministerium hat unterdessen einen anderen Weg eingeschlagen, um die Importförderklausel zu reformieren. Nach dem ersten Entwurf für das „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) soll die gesetzlich festgelegte Regelung, nach der ein Abstand von mindestens 15 Euro zwischen inländischem Original und einem von der Apotheke bevorzugt abzugebenden Import-Medikament bestehen muss, fallen. Erhalten bleiben soll aber, dass die Importe 15 Prozent günstiger sein müssen als das Original, um auf die Importquote angerechnet zu werden. |

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