Gesundheitspolitik

Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Kassen bleiben Betrügern auf der Spur

BERLIN (ks) | Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen haben es nach wie vor mit Betrügern zu tun. Sie bekommen allerdings auch immer mehr Hinweise auf Fehlverhalten. Laut einem jetzt vorgelegten Bericht des GKV-Spitzenverbandes verfolgten die Kassen 2016/2017 mehr als 40.000 alte und neue Fälle, von denen sie 24.172 abschließen konnten. Die Höhe der gesicherten Forderungen belief sich auf fast 50 Mio. Euro.

Es geht zumeist um Abrechnungen von Leistungen, die gar nicht, anders, unnötigerweise oder mit ungenügender Qualifikation erbracht wurden. Ebenso um Rezeptfälschungen und Leistungsmissbrauch. Das alles kostet die Kassen jährlich Millionen – doch sie holen sich immer mehr von den erschlichenen Beitragsgeldern ihrer Versicherten zurück.

Der aktuelle Bericht des Vorstands des GKV-Spitzenverbandes über die Arbeit und Ergebnisse der Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen führt die Ergebnisse der Tätigkeitsberichte seiner 110 Mitglieder zu einer GKV-Gesamtsicht zusammen und leitet aktuelle Positionen und Forderungen ab. Konkrete Beispiele enthält der Bericht allerdings nicht – es sind vor allem viele Zahlen. Und die haben ins­gesamt eine Tendenz nach oben.

So stieg im Vergleich zum Berichtszeitraum 2014/2015 die Zahl der externen Hinweise auf Fehlverhalten von 16.764 auf 25.039. 3371 Strafanzeigen wurden 2016/2017 gestellt. Tatsächlich wächst das Bewusstsein für Fehlverhalten zusehends – nicht zuletzt seitdem die Korruption im Gesundheitswesen im Sommer 2016 strafbar wurde.

Schaut man sich die Leistungs­bereiche genauer an, so fällt auf, dass die höchsten Fallzahlen im Pflegebereich liegen: 4228 Fälle wurden 2016/2017 abgeschlossen. Im Bereich der Arzneimittel wurden 2480 Fälle abgeschlossen, die Schadenssumme ist hier jedoch mit mehr als 13 Mio. Euro die anteilig höchste.

Der GKV-Spitzenverband betont, dass häufig Hinweise von Insidern ausschlaggebend sind, um Fehlverhalten, Abrechnungsbetrug oder Korruption aufdecken zu können. Als Beispiel nennt er in seiner Pressemitteilung den Fall des Bottroper Zyto-Apothekers. Diesen zieht der Verband auch heran, um die Schwierigkeiten bei der Schadensregulierung zu verdeutlichen: Die Staatsanwaltschaft sei hier von einer Schadenssumme für die Krankenkassen in Höhe von über 50 Mio. Euro ausgegangen. Das Landgericht habe den Apotheker schließlich wegen Abrechnungs­betrug zulasten der GKV in Höhe von 17 Mio. Euro verurteilt. Ob solche hohen Schäden aber jemals reguliert werden könnten, sei offen. Die finanzielle Schadenswiedergutmachung scheitere meist daran, dass schlicht „nichts zu holen“ sei, etwa wegen Insolvenz.

Besserer Schutz für Whistleblower gefordert

Um künftig noch besser Fehlverhalten vorbeugen und bekämpfen zu können, stellt der GKV-Spitzenverband einige Forderungen auf. So spricht er sich für einen besseren Schutz für Whistleblower aus. Zudem seien mehr Schwerpunktstaatsanwaltschaften nötig, diese gebe es bislang lediglich in Hessen, Thüringen, Bayern und Schleswig-Holstein.

Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes nutzt den aktuellen Bericht zudem für Kritik am vergleichsweise neuen Korruptionsstrafrecht. So sei die Entscheidung des Gesetzgebers, Apotheker nicht strafrechtlich zu verfolgen, obwohl sie für die Abgabe bestimmter Arzneimittel vom Hersteller Sonderrabatte oder an­dere Vergünstigungen bekommen, „bei genauer Analyse nicht nachvollziehbar“. Ein Beispiel dafür seien mehrere Rabattverträge für den gleichen Wirkstoff. „Um mehr von seinem Rabattarzneimittel abzugeben, könnte eines dieser Unternehmen Apothekerinnen und Apotheker bestechen, ohne eine strafrechtliche Verfolgung fürchten zu müssen“, heißt es im Bericht. |

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