Gesundheitspolitik

Delegierte diskutieren Plan B

Neue Honorarsäule, Fälschungsschutz, Länderliste

eda | Baden-Württembergs Kammerpräsident Dr. Günther Hanke nutzte die Vertreterversammlung, um mit den Delegierten über Alternativen zu einem Rx-Versandverbot zu diskutieren. Oberste Prämisse: Die Gleichpreisigkeit muss durch wirkungsgleiche Maßnahmen garantiert werden können.

Von der Forderung nach Gleichpreisigkeit dürfe nicht abgerückt werden, wohl aber über neue Wege dorthin gesprochen werden. Bei der Vertreterversammlung am 21. November ließ Baden-Würt­tembergs Kammerpräsident Dr. Günther Hanke die Delegierten ihre Ideen vortragen, wie unabhängig von einem Rx-Versandverbot die Arzneimittelpreisbindung durchgesetzt werden könnte.

Ein Delegierter schlug vor, die pharmazeutische Kompetenz bei der persönlichen Abgabe von Arzneimitteln besser herauszustellen und zwar sowohl gesetzlich als auch wirtschaftlich. Denkbar wäre, dass definiert wird, welches pharmazeutische Personal für wie viele Patienten bzw. Packungen zuständig sein dürfe. Zwischen Apotheken und Versandhändlern gebe es bekanntlich gravierende Unterschiede bei der Anzahl der Vorgänge, die durch einen Approbierten beaufsichtigt werden würden. Auch wurde immer wieder der Wunsch geäußert, neue pharmazeutische Dienstleistungen in einer zweiten „Honorarsäule“ abzubilden und so die reine Distribution von Packungen wirtschaftlich weniger lukrativ zu gestalten.

Auch die Umsetzung der Europä­ischen Fälschungsschutzrichtlinie könnte eine Chance sein, dass die direkte und persönliche Abgabe aus Gründen der Arzneimittelsicherheit dem Versandhandel vorzuziehen ist. Weitere Vorschläge befassten sich mit Veränderungen im Sozialrecht, wie der Abschaffung der Zuzahlung, oder einer Konkretisierung der Anforderungen an ausländische Versender in der „Länderliste“ des Bundesgesundheitsministeriums. Hierbei wäre es denkbar, dass ausländische Versandapotheken die deutsche Preisbindung und andere apothekenrechtliche Auflagen zu erfüllen hätten, wenn sie am Arzneimittelverkehr teilnehmen möchten.

Auch über eine Ausweitung der Aktivitäten deutscher Arznei­mittelüberwachungsbehörden wurde gesprochen und der strengeren Definition des Arzneimittelversandhandels unter den Vor­gaben der Guten Distributions­praxis (GDP). |

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